Die will bei der Reform des Heizungsgesetzes Mieter besser vor steigenden Heizkosten schützen. Nach der Einigung auf neue Regeln zum Mieterschutz soll das Gebäudemodernisierungsgesetz Mitte Mai ins Kabinett kommen. Der SHK-Spitzenverband warnt allerdings vor neuer Rechtsunsicherheit – und fordert günstigeren Strom.

Die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz und Bau haben sich auf Neuregelungen für die Reform des Heizungsgesetzes verständigt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte, mit der Einigung beim Mieterschutz sei "das letzte Puzzlestück gesetzt – der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei". Erwartet wird, dass das Gesetz Mitte Mai vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten wird.
Geplante Entlastung für Mieter
Kern der Einigung ist eine stärkere Beteiligung der Vermieter an laufenden Kosten, wenn nach einem Heizungstausch eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut wird. Nach Angaben von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen die "Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas" halbiert werden.
Konkret ist vorgesehen, dass ab 2028 die anfallenden Kohlendioxidkosten und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der sogenannten Bio-Treppe sollen sich beide Seiten zudem den für biogene Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil je zur Hälfte teilen.
Die Regelung soll nach den Angaben aus der Koalition für bestehende und künftige Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.
Was bisher gilt – und was sich ändern soll
Im bestehenden Gebäudeenergiegesetz ist die umstrittene 65-Prozent-Regel verankert. Sie sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Nach der Quelle gilt das zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet; für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Die Reformpläne der Koalition sehen nun vor, diese zentrale Vorgabe zu kippen. Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut werden dürfen. Sie müssen jedoch ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, etwa Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen. Vorgesehen ist dafür eine Bio-Treppe mit vier Stufen bis 2040.
Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben. Ziel der Koalition ist nach eigenen Angaben ein Gesetz, das "technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher" ist.
Handwerk warnt vor Unsicherheit
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz nun ins parlamentarische Verfahren geht und die Förderung stabil bleiben soll. ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst nannte das "eine zentrale Voraussetzung für Investitionsentscheidungen".
Zugleich äußerte er Bedenken beim geplanten Mieterschutz. "Entscheidend wird aber sein, dass daraus keine neue Rechtsunsicherheit entsteht. Genau die wäre Gift für die Investitionsbereitschaft", sagte Föst. Wenn Vermieter und Mieter über die Kostenverteilung zu streiten begännen und erste Klagen liefen, stocke die Modernisierung "flächendeckend".
Föst verwies außerdem auf starke Preissteigerungen in Wärmenetzen. In einzelnen Fällen seien Kostenanstiege von 50 Prozent oder mehr beobachtet worden. Weil es sich dabei häufig um Monopolstrukturen handle, könnten Verbraucher nicht einfach wechseln. Das führe dazu, dass Mieter sehr unterschiedlich behandelt würden.
Forderung nach niedrigeren Stromkosten
Aus Sicht des ZVSHK braucht die Wärmewende vor allem Rechtssicherheit, eine stabile Förderung und niedrigere Stromkosten. Dann werde die Wärmepumpe dort, wo sie technisch sinnvoll sei, auch wirtschaftlich zur naheliegenden Lösung. Fösts Fazit: "Die Wärmewende braucht keine kurzfristigen Korrekturen – sie braucht einen klaren, verlässlichen Rahmen."
Geteilte Reaktionen
Der Deutsche Mieterbund sprach von einem wichtigen Schritt. Präsidentin Melanie Weber-Moritz erklärte, eine hälftige Teilung der CO₂-Kosten, der Gasnetzentgelte und der biogenen Anteile zwischen Mieter und Vermieter wäre "ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness". Der weitergehende Vorschlag eines Heizkostendeckels sei jedoch nicht aufgegriffen worden. Aus Sicht des Mieterbunds könnte die 50/50-Regelung Anreize für klimafreundliche und wirtschaftliche Heizlösungen setzen.
Scharfe Kritik kam dagegen vom Eigentümerverband Haus & Grund. Präsident Kai Warnecke sprach von einem "politischen Offenbarungseid". Mieter sollten vor Kosten geschützt werden, "die allein der Staat zu verantworten hat: CO₂-Preis, hohe Netzentgelte und alternative Brennstoffe". Diese Kosten einseitig auf Immobilieneigentümer abzuwälzen, sei kein verantwortungsvolles politisches Handeln. dpa/fre