Übersicht Änderungen im Dezember 2025: Rente, Steuern, Neubauförderung

Die Adventszeit beginnt. Doch vor den Feiertagen stehen noch wichtige Änderungen und Fristen an. Was Betriebe, Selbstständige und Verbraucher wissen müssen. Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im Dezember 2025.

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Die Weihnachtszeit rückt näher – doch noch bevor die festliche Stimmung einkehrt, stehen einige wichtige Änderungen und Fristen an. - © kirill_makarov - stock.adobe.com

Bevor am 24. Dezember die Weihnachtsglocken läuten, gibt es noch einige Änderungen und Fristen zu beachten – für Unternehmer, Selbstständige und für Verbraucher. Im Dezember soll eine alte Neubauförderung reaktiviert werden, die Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge fest und der Antrag auf Stromsteuerentlastung für 2024 wird fällig. Während die Barauszahlung von Renten endet, bringt der Dezember vor allem Veränderungen für Bezieher der Erwerbsminderungsrente. Die Änderungen im Dezember 2025 im Überblick:

Wichtige Termine und Änderungen im Dezember 2025

Start am 1. Dezember: EU-Schutz für regionale Handwerksprodukte

Handwerksbetriebe erhalten künftig ein Instrument, das bisher nur Lebensmitteln und Getränken vorbehalten war: Ab 1. Dezember können geografische Angaben auch bei handwerklichen und industriellen Produkten registriert werden.

Damit schafft die EU ein Schutzsystem für Produkte, deren Qualität und Ruf eng mit ihrer Herkunftsregion verbunden sind.

>> Alle Infos zum neuen EU-Schutz für regionale Handwerke im Überblick.

Ab 1. Dezember: KfW stockt Gründerkredit-StartGeld auf

Wer ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann ab dem 1. Dezember 2025 mit deutlich mehr Unterstützung der KfW rechnen: Die Förderbank stockt das "ERP-Gründerkredit-StartGeld" kräftig auf und erhöht zugleich den Höchstbetrag für geförderte Betriebsmittel von 50.000 auf 80.000 Euro.

>> Lesetipp: Bis zu 200.000 Euro: KfW verbessert Konditionen für Gründerkredit

Bis 31. Dezember: Antrag auf Stromsteuerentlastung für 2024

Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes können für das Jahr 2024 von einer erweiterten Stromsteuerentlastung profitieren. Den entsprechenden Antrag müssen Betriebe bis zum 31. Dezember 2025 beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.

Die Steuerentlastung für Betriebe des produzierenden Gewerbes wurde mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ausgeweitet. Dazu wurde der Stromsteuersatz auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Zusätzlich wurde der Mindestverbrauch für die Entlastung gesenkt – von bisher 48.700 kWh auf 12.500 kWh. Damit können auch kleinere Betriebe eine Rückerstattung beantragen.

>> Lesetipp: Energiesteuererstattung: Diese Möglichkeiten haben Betriebe

EH55-Förderung ab Mitte Dezember

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, will die Bundesregierung eine alte Neubauförderung reaktivieren: die EH55-Förderung. Die EH55-Förderung wurde 2022 abgeschafft, weil zuletzt der strengere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert werden sollte. Nun soll die Förderung bis Mitte Dezember zurückkommen. Rund 800 Millionen Euro sollen zur Verfügung gestellt werden. Der Haushaltsausschuss und der Bundestag müssen die Mittel noch bewilligen.

>> Die wichtigsten Infos zur EH55-Förderung im Überblick

>> Lesetipp: Baugenehmigungen steigen deutlich

Kfz-Versicherung: Frist für Sonderkündigungsrecht

Zum Jahreswechsel kündigen oftmals Kfz-Versicherer höhere Beiträge an. Für Verbraucher ist es dabei wichtig zu wissen: Wenn die Beiträge erhöht werden, ohne die Leistungen zu verbessern, haben Fahrzeughalter ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist hierfür liegt in der Regel einen Monat nach Rechnungszugang. Alternativ haben Versicherte die Möglichkeit zu einer Tarifumstellung. So kann Geld gespart werden, ohne kündigen und wechseln zu müssen.

20. Dezember: Entscheidung um Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Die Bundesregierung plant, ab 2026 die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent zu senken. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist im Koalitionsvertrag verankert und soll am 20. Dezember im Bundesrat final beraten werden. Ob die Länderkammer dem Gesetz zustimmt und es damit zum Jahresanfang zur Umsetzung kommt, ist derzeit noch offen.

>> Lesetipp: Mehrwertsteuer-Senkung ab 2026: Wer alles entlastet wird

Pflicht zum Widerrufsbutton: bis 19. Dezember auf der Website integrieren

Im Dezember muss eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Künftig sollen Online-Händler sowie Handwerksbetriebe, die online Waren und Dienstleistungen anbieten, verpflichtet werden, auf ihrer Webseite einen Widerrufsbutton einzurichten. Stichtag für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist der 19. Dezember 2025. Händler müssen dann bis zum 19. Juni 2026 ihre Systeme angepasst haben.

Hintergrund ist, dass Verbraucher einen Vertrag ebenso leicht widerrufen, wie sie ihn abschließen können. Am 14-tägigen Widerrufsrecht ändert sich nichts.

>> Lesetipp: Widerrufsbutton: Auch Handwerksbetriebe sollen ihn einbauen

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bis Jahresende

Für Kapitalerträge gilt auch 2025 ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Um als Anleger davon Gebrauch zu machen, ist jedoch ein Freistellungsauftrag notwendig. Damit die Kapitalertragssteuer nicht gleich fällig und der Sparerpauschbetrag genutzt wird, muss der Freistellungsauftrag noch bis Jahresende bei der Bank eingereicht werden. Ansonsten überführt die Bank die Kapitalerträge ans Finanzamt. Die 1.000 freien Euro können Anleger auch auf verschiedene Banken verteilen.

Anleger: Bis 15. Dezember Verlustbescheinigung abgeben

Wer als Anleger Verluste mit Kapitalanlagen macht, kann diese steuerlich geltend machen. Das geht mit einer Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen. Die Frist hierfür läuft bis zum 15. Dezember. Der Antrag ist bei der jeweiligen Bank zu stellen. Denn wer Kapitalanlagen bei mehreren Banken hat, der kann mit der Bescheinigung die jeweiligen Gewinne und Verluste in der Steuererklärung gezielt errechnen. Verluste können somit die Steuerlast senken, indem sie Gewinne ausgleichen.

Dezember: Krankenkassen legen Zusatzbeiträge fest

Der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2026 von derzeit 2,5 auf 2,9 Prozent steigen. Eingerechnet ist bereits ein geplantes Sparpaket von zwei Milliarden Euro. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz jedoch vorerst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ohne die vorgesehenen Einsparungen würden die Beiträge voraussichtlich noch stärker steigen.

Der Durchschnittswert gilt als Orientierungsmarke für die Krankenkassen und spiegelt nicht den realen Durchschnitt aller Zusatzbeiträge wider. Jede Krankenkasse legt ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst fest – üblicherweise, wie jedes Jahr, im Dezember. Die Krankenkassen fordern angesichts des vorerst ausgebremsten Sparpakets für stabile Beiträge jetzt schnell politische Klarheit.

Erhöht eine Kasse ihren Beitrag, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und bei Bedarf die Krankenkasse wechseln.

Ende Dezember 2025: Barauszahlung von Renten endet

Im Dezember 2025 stellt nun auch die Deutsche Post die Barauszahlung von Renten vollständig ein. Damit entfällt hierzulande die letzte Möglichkeit, sich die Rente in bar auszahlen zu lassen. Wer seine Rente bisher per Zahlungsanweisung bar bei der Post abgeholt hat, musste sich bereits bis Ende Oktober um eine Kontoverbindung kümmern, über die die Rente künftig ausgezahlt werden kann. Wer die erste Frist versäumt hat, der sollte sich im Dezember ein Basiskonto eröffnen, um eine kurzfristige Zahlungsunterbrechung zu vermeiden.

Änderungen Erwerbsminderungsrente

Seit Juli 2024 gibt es bei der Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag – bisher als Extra-Zahlung neben der regulären Rente. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begann, den erwarten einige Änderungen:

  • Ab dem 1. Dezember 2025 wird dieser Zuschlag dauerhaft gemeinsam mit der monatlichen Rente ausgezahlt.
  • Auch die Berechnung für den Zuschlag ändert sich: Statt des bisherigen Pauschalbetrags gilt ab dem 1. Dezember ein individuelles Berechnungsverfahren. Zum Stichtag des 30. November 2025 wird der Zuschlag nach den persönlichen Versicherungszeiten und Rentenpunkten ermittelt.
  • Der Zuschlag wird künftig dynamisch an Rentenerhöhungen angepasst – er wächst automatisch mit.

Auch neu ist, dass der Zuschlag künftig beim Einkommen für Witwen- und Witwerrenten berücksichtigt wird. Hier greift eine mögliche Anpassung frühestens am 1. Juli 2026.

>> Lesetipp: Kürzungen bei der Witwenrente? Das gilt ab Dezember 2025

Bis 31. Dezember: Nebenkostenabrechnung für 2024

Im Dezember gilt eine wichtige Frist für Vermieter und Mieter: Bis zum 31. Dezember wird die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 fällig. Bis dahin muss der Vermieter dem Mieter die Abrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 zukommen lassen.

Versäumt der Vermieter die Frist aus eigenem Eigenverschulden, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen – und der Mieter kann die Zahlung verweigern.

Steuererklärung für 2021 nachreichen

Für alle, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese aber freiwillig einreichen, läuft am 31. Dezember eine wichtige Frist ab. Freiwillige Einreicher haben vier Kalenderjahre rückwirkend Zeit. Bis Ende Dezember kann die Steuererklärung für 2021 nachgereicht werden.

Weihnachtspost rechtzeitig versenden

Wer Weihnachtsgeschenke per Post verschickt, sollte nicht zu lange warten: Damit die Pakete vor Heiligabend ankommen, empfiehlt die Post, Weihnachtspakete bis spätestens 20. Dezember auf den Weg zu bringen.

Neuer DB-Fahrplan ab 14. Dezember

Ab dem 14. Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn. Diese weitet das ICE-Sprinter-Netz sowie einige nachgefragte Direktverbindungen aus. Ein Sprinter wird künftig zwischen Berlin und Stuttgart über Nürnberg eingesetzt. Zwischen Hamburg und Frankfurt sowie zwischen München und Berlin fahren künftig mehr Sprinter.

Gleichzeitig fallen einige Strecken weg, wie etwa die Verbindung Hamburg-Hannover-Kassel-Wien sowie Fernzüge von Lübeck und nach Berchtesgaden. Auf der Strecke Leipzig-Jena-Nürnberg wird der Einsatz von ICE-Sprintern reduziert.

Die Preise bleiben laut DB stabil. Reisende können die Verbindungen des Winterfahrplans bereits seit Mitte Oktober buchen.

Amazon verlängert Rücksendefristen für Weihnachtseinkäufe

Anlässlich der anstehenden Weihnachtseinkäufe verlängert Amazon für viele Produkte seine Rückgabefristen. Für die meisten Artikel gilt eine Rückgabefrist von 30 Tagen. Ausgenommen davon sind Produkte aus Kategorien wie Kameras, Elektronik, PCs, Büroartikel, Software, Bücher oder Spielzeug. Sie können nur innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden.

Für Bestellungen zwischen 1. November und 25. Dezember verlängern sich beide Rückgabefristen:

  • Produkte mit 30-tägiger Rückgabefrist: bis 31. Januar
  • Produkte mit 14-Tage-Rückgabefrist: bis 15. Januar

Ähnliche Regelungen bieten auch Mediamarkt und Saturn: Produkte, die zwischen dem 28. November und dem 16. Dezember gekauft wurden, können bis zum 31. Dezember zurückgegeben werden.

Ab 1. Dezember: Testphase für autonomes Fahren startet

Die Bundesregierung gibt das Go für fahrerlose Autos auf den Straßen: Ab dem 1. Dezember 2025 gilt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für das rechtssichere Fernsteuern von Autos. Fahrzeuge dürfen aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden, um etwa Carsharing-Autos zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis einzusetzen. Es gilt eine fünfjährige Testphase. Zugelassen ist die Technik zunächst nur bei bestimmten Transport- und Testfahrzeugen.