Beim Sondergerüstbau-Betrieb Gemeinhardt Service steht der Stabwechsel bevor: Ingolf Stuber folgt seinem Vater als Geschäftsführer nach – aber der Weg dorthin war lang. Drei Monate am Empfang, Jahre auf Baustellen und die Erkenntnis: Verantwortung zu übernehmen und loszulassen braucht Zeit und Mut.

Schon vor rund zehn Jahren hätte Ingolf Stuber als Inhaber und Geschäftsführer bei Gemeinhardt Service einsteigen können. Denn früh war wahrscheinlich, dass er die Geschäftsanteile von seinem Vater Walter Stuber übernehmen würde, der zusammen mit Dirk Eckart das Unternehmen für Sondergerüstbau auf die Beine gestellt hat. Doch war es dem damals 34-Jährigen und seiner Frau "zu viel": Eine Tochter kurz vorher geboren, die andere im Kindergarten und der Hausbau stand auch an. Doch zum 31. Dezember 2025 wird der Generationswechsel nun wirklich vollzogen.
Bewusst setzte Ingolf Stuber nach der Schule eine Zäsur: Er absolvierte in München eine Ausbildung zum Spengler. Nach 15 Jahren in Bayern kehrte er nach Roßwein zurück und saß zunächst drei Monate am Empfang: "Da lernt man das Unternehmen kennen". Danach besuchte Stuber jede Baustelle, um Erfahrungen im Gerüstbau zu sammeln. 2013 plante er zusammen mit seinem Vater seine erste große Brücke.
Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) werden pro Jahr etwa 25.000 Handwerksbetriebe übergeben. Thomas Schmitt schätzt, dass aktuell etwa in zwei von fünf Betrieben Sohn oder Tochter übernehmen. Tendenz allerdings sinkend. Der Moderator für Unternehmensnachfolge der Handwerkskammer Region Stuttgart und selbst Handwerksmeister begleitet 60 bis 80 Betriebe pro Jahr bei diesem Prozess. Gegenwärtig sähen viele "Junge" eher die enorme Belastung bei Eltern als die großen Gestaltungsmöglichkeiten.
Übergabe an Mitarbeiter
Immerhin könne ein weiteres Fünftel der Inhaber den Betrieb an einen Meister innerhalb des Betriebes weitergeben. Dagegen müssen zwei Fünftel "woanders" auf die Suche gehen. Ein schwieriges Unterfangen, so Schmitt, denn Interessenten könnten sich den Betrieb aussuchen. Um überhaupt eine Chance auf einen akzeptablen Preis zu haben, müssten die betriebswirtschaftliche Lage stabil sein, die Maschinenausstattung eine Perspektive bieten und die Mitarbeiterstruktur eine gute Mischung aus Erfahrung und Wissen besitzen. Wird der Betrieb innerhalb der Familie übergeben, sollten sich Eltern und Kinder auf ein Zieldatum innerhalb der kommenden drei bis fünf Jahre einigen.
"Das sorgt für Klarheit", so Schmitt, "kann aus guten Gründen aber nochmals verschoben werden". Es sei wichtig, diese Zeit zu strukturieren. Einerseits müssen aus den mitarbeitenden Kindern Unternehmer und Gestalter werden, die zunehmend die volle Verantwortung übernehmen – für Personalentscheidungen oder für die Unternehmensentwicklung, die immer mit Risiken verbunden ist. Je nach Ausbildung und bisherigem Werdegang sind fachliche Qualifikationen nachzuholen oder müssen betriebswirtschaftliches und Managementwissen erworben werden. "Es kann sinnvoll sein, dass die Nachfolger für ein, zwei Jahre in einem anderen Betrieb arbeiten, um neue Blickwinkel zu gewinnen", sagt Schmitt.
Aber auch den Inhabern steht eine Entwicklung bevor, so der Coach und Moderator: Entscheidungen aus der Hand zu geben, als Leitwolf in die zweite Reihe zurückzutreten, anderes Denken zu akzeptieren und moderne Impulse für die Entwicklung des Betriebes hinzunehmen, seien eine große Herausforderung für die ältere Generation. Schließlich steckt deren Herzblut in dem Betrieb. Es sei deshalb wichtig, eine wertvolle Zukunftsperspektive jenseits der bisherigen Arbeit zu entwickeln, um weiterhin gestalten zu können, sich zu freuen und positive Rückmeldungen zu bekommen.
Erfahrungen weitergeben
Tatsächlich baut Walter Stuber eine "top Mastermind-Gruppe" von Geschäftsführern unterschiedlicher Unternehmen auf: "Ich habe in meinen mehr als 48 Berufsjahren so viel Erfahrungen gesammelt und Modernisierungen initiiert, dass ich anderen Unternehmern Mut machen und sie miteinander in den Austausch bringen möchte." Zum Jahreswechsel scheidet er als Inhaber und Geschäftsführer nach 25 Jahren aus.
Für Dirk Eckart, zweiter Geschäftsführer bei Gemeinhardt Service, hat die Übergabe seiner Anteile noch sechs bis acht Jahre Zeit. Seine Tochter gehe in eine andere Richtung, so der 58-Jährige. Sein Sohn hat sein Studium zum Bauingenieur corona-bedingt abgebrochen und wurde von dem Vermessungsbüro nach seiner Ausbildung übernommen. "Wir haben über das Thema gesprochen. Interesse gibt es auf seiner Seite, aber aktuell ist er mit seinen 24 Jahren noch zu jung". Plan B wäre der Verkauf seiner Anteile innerhalb des Unternehmens an einen jüngeren Mitarbeiter. "Wir sind ein attraktives Unternehmen, das viel in neue Entwicklungen investiert", deshalb mache er sich aktuell wenig Gedanken über eine Übergabe seiner Geschäftsanteile.
Lernen in der Praxis
Auch wenn aktuell das Unternehmen von den beiden Geschäftsführern formal verantwortet wird, ist Ingolf Stuber seit einigen Monaten bei allen entscheidenden Besprechungen dabei. 2018 hat er seinen Gerüstbaumeister gemacht und viele Schulungen zu Unternehmensmanagement und Personalführung absolviert. "Unsere Besprechungen in der Dreier-Runde sind Lernen in der Praxis", sagt er. Wie gut die Übergabe funktioniert, wird auch daran liegen, wer ihn in seiner aktuellen Position im Vertrieb ersetzt. Denn: Er ist der beste Verkäufer in der Firma.
Aktuelles BFH-Urteil zur Unternehmensnachfolge
"Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn", so lautet der Leitsatz eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 20.11.2024, Az. VI R 21/22). Im zugrunde liegenden Fall hatten fünf Arbeitnehmer unentgeltlich Geschäftsanteile einer GmbH erworben. Das Finanzamt wertete dies als geldwerten Vorteil, der als Arbeitslohn zu berücksichtigen sei. Nach dem Finanzgericht folgte auch der BFH dieser Sichtweise nicht. Denn: Der Vorteil, der in der schenkweisen Übertragung der Beteiligung an der GmbH liege, stelle keine Entlohnung der leitenden Mitarbeiter für ihre (weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft) erbrachte Arbeit dar. Sachgrund sei in diesem Fall die Regelung der Nachfolge. dan