DHZ-Rubrik "Tacheles" DHZ-Leserfrage: Was bedeutet zwölf Monate durchfinanziert?

Der Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebs wendet sich an die Redaktion mit der Frage: Wie kann ein Kleinstunternehmen sicherstellen, zwölf Monate durchfinanziert zu sein? Wann droht eine Überschuldung und wann muss doch ein Insolvenzantrag gestellt werden, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden? Die DHZ hat bei Rechtsanwalt Alexander Eggen nachgefragt.

Um eine Überschuldung festzustellen, wird in der Regel das Vermögen den Verbindlichkeiten gegenübergestellt. - © CrazyCloud - stock.adobe.com

Als die DHZ berichtete, dass bei der Insolvenzantragspflicht seit dem Jahreswechsel keine Erleichterungen mehr gelten, meldete sich ein Leser, Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebes. Er sei beunruhigt, nachdem er gelesen habe, dass ein Unternehmen (wieder) zwölf Monate durchfinanziert sein müsse. Genau das könne er nicht garantieren, obwohl regelmäßig Aufträge hereinkämen. Wie solle er diese Anforderung erfüllen, um keine Insolvenz­verschleppung zu riskieren? Nachgefragt bei Rechtsanwalt Alexander Eggen von Schultze & Braun.

Das rät der Anwalt

Zunächst zur Klarstellung: Die Anforderung, zwölf Monate durchfinanziert zu sein, betrifft Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH sowie den Insolvenzgrund Überschuldung (nicht Zahlungsunfähigkeit). Überschuldet ist ein Unternehmen, wenn dessen Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten als unwahrscheinlich gilt.

Um eine Überschuldung festzustellen, wird in der Regel das Vermögen den Verbindlichkeiten gegenübergestellt. Die Durchfinanzierung für zwölf Monate wird mittels Fortführungsprognose dokumentiert.
"Die Prognose basiert auf einem Dreiklang aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept, das den Sollverlauf darstellt, einem Finanzplan basierend auf dem Sollverlauf und der Fortführungsprognose, die aus dem Finanzplan resultiert", erklärt Rechtsanwalt Alexander Eggen.

Wichtig sei, diese drei, aufeinander aufbauenden Punkte immer wieder zu überprüfen. Sind die wirtschaftlichen Grundlagen und Prämissen stabil, "spricht nichts dagegen, bei der Fortführungsprognose mit Durchschnittswerten aus den vergangenen Jahren zu arbeiten". Der Experte rät, dabei stets alles zu dokumentieren.

Professionelle Hilfe

Doch was, wenn Unternehmern wie in diesem "Tacheles"-Fall Fortführungsprognosen schwerfallen, weil Aufträge unregelmäßig hereinkommen? "Dann ist meine Frage immer: Und was, wenn die Aufträge nicht so wie bislang oder nur in Teilen reinkommen?", so der Rechtsanwalt. Für diesen Fall benötige ein Unternehmer stets einen Plan B.

Deshalb: Gerate einer der drei Punkte ins Wanken, sollten sich Unternehmer schnell professionelle Hilfe holen und gegebenenfalls rechtzeitig innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls könnten eine finanzielle Haftung und mögliche strafrechtliche Folgen wegen Insolvenzverschleppung drohen, insbesondere "wenn das Finanzamt oder die Krankenkasse einen Insolvenzantrag stellen". dan

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