Betriebliche Krankenversicherung (bKV) Jeder vierte Arbeitnehmer bevorzugt bKV statt Lohnerhöhung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird bei den Arbeitnehmern immer beliebter. Für sie ist diese Form der Absicherung oft wichtiger als andere Leistungen des Arbeitgebers.

Mit einer bKV können Arbeitnehmer Leistungen in Anspruch nehmen, von denen sonst nur Privatpatienten profitieren. - © KONSTANTIN SHISHKIN - stock.adobe.com

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich großer Beliebtheit. Mehr als 22.300 Unternehmen boten Ende vergangenen Jahres ihrer Belegschaft eine vom Arbeitgeber gezahlte bKV. Damit habe sich die Zahl der Betriebe seit 2015 mehr als vervierfacht, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) meldet.

Demnach profitieren 1,8 Millionen Beschäftigte von der Zusatzabsicherung. Die bKV ist eine durch den Arbeitgeber organisierte und meist auch finanzierte Form der Krankenversicherung, von der Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Seit 2020 belohnt der Gesetzgeber diese ergänzende Vorsorge durch steuerfreie Beiträge.

bKV statt Lohnerhöhung für jeden Vierten attraktiver

Ziel vieler Betriebe ist die Bindung von Fachkräften. Die Unternehmen zählten das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter.

Auch den Arbeitnehmern sei diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen. Umfragen hatten ergeben, dass sie der bKV den Vorzug gegenüber anderen Vergünstigungen wie etwa Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefonen geben. Jedem vierten Arbeitnehmer wäre eine vom Chef bezahlte private Krankenzusatzversicherung wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Ergänzend dazu können Betriebe auch eine betriebliche Pflegezusatzversicherung anbieten.

Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der tatsächlichen Kosten übernimmt, empfänden laut einer Umfrage 45 Prozent der Beschäftigten die Abdeckung des Differenzbetrags durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversicherung als wertvolle Zuwendung. dhz