Zum 1. August 2023 ist die Ausbildungsvergütung für angehende Steinmetze gestiegen. Ein Jahr später wird sie nochmals erhöht. Daneben gibt es weitere Zusatzleistungen für neue Azubis und besonders gute Leistungen.

"Steinmetze sind nicht nur Hüter alter Traditionen, sondern auch Künstler, die mit ihren Händen wahre Meisterwerke erschaffen", betont Markus Steininger, Bundesinnungsmeister des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze (BIV). Zum 1. August 2023 hat der Verband die Ausbildungsgehälter für Lehrlinge in der Steinmetzbranche erhöht. "Unsere Branche ist bekannt für ihre Kreativität und Innovationskraft, und wir sind stolz darauf, jungen Menschen eine Ausbildung zu bieten, die ihre Talente und Leidenschaften fördert", so Steiniger.
Steinmetzhandwerk: So hoch ist die Ausbildungsvergütung seit 1. August 2023
Der Tarifvertrag, in dem die neue Ausbildungsvergütung festgeschrieben ist, gilt bundesweit mit Ausnahme der Betriebe im Gebiet des Freistaats Sachsen. In Ausnahmefällen, so der BIV, können Betriebe, die aufgrund von wirtschaftlichen oder betrieblichen Umständen die Tarifvergütung zurzeit nicht leisten können, beim Verband eine Abweichung von bis zu 20 Prozent beantragen um eine Ausbildung weiterhin zu garantieren.
Diese Ausbildungsvergütungen gibt es für angehende Steinmetze seit 01. August:
| Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung seit 1. August 2023 |
| 1. | 890,00 Euro |
| 2. | 990,00 Euro |
| 3. | 1.140,00 Euro |
Ab dem 01. August 2024 steigen die Vergütungen für jedes Ausbildungsjahr nochmals um 35 Euro im Monat, so der BIV:
| Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung ab 1. August 2024 |
| 1. | 925,00 Euro |
| 2. | 1.025,00 Euro |
| 3. | 1.175,00 Euro |
Weitere Zusatzleistungen: Werkzeugkiste und Begabtenförderung
Neu ist zudem, dass angehende Steinmetze eine voll ausgestattete Werkzeugkiste direkt zu Beginn ihrer Ausbildung erhalten. Die Werkzeugkiste solle sicherstellen, dass die Lehrlinge bestens gerüstet sind, um ihren Beruf als Steinmetz erfolgreich ausüben zu können, heißt es beim BIV. Darüber hinaus sollen besonders gute Leistungen der Auszubildenden belohnt: Bei herausragenden Prüfungsergebnissen von besser als 2,5 haben haben sie die Möglichkeit, jeweils in den Zwischen- und Abschlussprüfungen eine zusätzliche Begabtenförderung in Höhe von 300 Euro für ihre Aus- und Weiterbildung zu erhalten. ew