Neue Gesetze und Verordnungen Änderungen im August 2023: Ausbildung, Baustoffe, PU-Schaum

Am 1. August sind wieder viele junge Menschen ins Berufsleben gestartet. Passend dazu wurden mehrere Handwerksberufe auf den neusten Stand gebracht. Außerdem ist eine neue Verordnung für den Umgang mit Recyclingbaustoffen in Kraft getreten. Und wer gewerblich mit PU-Bauschaum arbeitet, muss dringend eine Schulung absolvieren. Das sind die Änderungen im August 2023.

Auszubildender zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Ennepetal, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Europa
Eine der Änderungen im August 2023: Die neue Ausbildungsverordnung für den Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker ist in Kraft getreten. - © picture alliance / Rupert Oberhäuser | Rupert Oberhäuser

Auch im letzten der drei Sommermonate sind neue Gesetze und wichtige Verordnungen in Kraft getreten. Sie betreffen den Handel, Verbraucher – und vor allem (angehende) Handwerker. Nicht nur wurden mehrere Ausbildungsberufe zum 1. August modernisiert, auch im Bereich Baustoffe und Recycling gibt es Neuigkeiten. Außerdem läuft eine wichtige Frist ab. Stichwort: PU-Bauschaum. Die wichtigsten Änderungen im August 2023 sind in diesem Artikel zusammengefasst:

Die Änderungen im August 2023

1. Diese Ausbildungsberufe wurden modernisiert

Für viele junge Menschen hat am 1. August ein neuer Lebensabschnitt begonnen. Sie sind ins Berufsleben gestartet. Allein im Handwerk gibt es über 130 Ausbildungsberufe, aus denen Jugendliche wählen können. In einer Welt, die sich schnell wandelt, müssen auch einige Berufe mit der Zeit gehen. Zum 1. August sind deshalb modernisierte Ausbildungsverordnungen in Kraft getreten. Das betrifft auch drei Handwerksberufe. Was sich genau sich warum ändert, erklärt das Bundesinstitut für Berufsbildung:

  • Eine Auffrischung erhalten hat etwa der Beruf des Glasapparatebauers bzw. der Glasapparatebauerin. Manuell und mithilfe von Maschinen stellen Glasapparatebauer zum Beispiel Trichter, Reaktionsgefäße und Kühler her. Da sich die Technologien und Verfahren weiterentwickelt haben, wurden die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen entsprechend angepasst.
  • Für den Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin gibt es künftig die neue Spezialisierung auf Caravan- und Reisemobiltechnik, da es in diesem Bereich eine steigende Nachfrage seitens der Verbraucher gibt.
  • Und auch der Handwerksberuf Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print wurde modernisiert. Verändert hat sich hier vor allem die Ausbildungsstruktur: In den ersten beiden Jahren sind die Ausbildungsinhalte zunächst für alle Auszubildenden gleich. Im dritten Ausbildungsjahr können Azubis dann zwischen vier Fachrichtungen wählen.
  • Außerdem wurden zwei weitere Ausbildungsberufe modernisiert, die keine Handwerksberufe sind. Dazu zählen die Berufe Kunststoff- und Kautschuktechnologe/Kunststoff- und Kautschuktechnologin sowie Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. Neu ist der Ausbildungsberuf Gestalter für immersive Medien/Gestalterin für immersive Medien. In diesem entwickeln und produzieren Auszubildende virtuelle Welten, wofür sie zum Beispiel Augmented Reality oder Virtual Reality nutzen. Der Beruf wurde neu geschaffen, weil die Möglichkeiten dieser immersiven Medien in der Praxis immer häufiger genutzt werden. So können dank ihnen zum Beispiel Messen virtuell besucht oder Konzerte live in voller Klangqualität vom heimischen Sofa aus erlebt werden.

Hier die genauen Details erfahren:

>>> Lesetipp: Ausbildungsjahr 2023: 3 Handwerksberufe modernisiert

Änderungen im August 2023: 2. Neue Ersatzbaustoffverordnung

Jährlich entstehen 220 Millionen Tonnen an Bau- und Abbruchabfällen, die ein enormes Recyclingpotenzial haben. Um den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu steigern, ist am 1. August 2023 die sogenannte Mantelverordnung in Kraft getreten. Sie vereint verschiedene andere Verordnungen mit dem Ziel, mehr sogenannter Ersatzbaustoffe im Einklang mit den Anforderungen des Grundwasser- und Bodenschutzes zum Einsatz zu bringen. Um gesetzlich zu fassen, was eigentlich Ersatzbaustoffe sind und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen, hat der Gesetzgeber auch eine neue Verordnung geschaffen, die ebenfalls Teil der Mantelverordnung ist: die Ersatzbaustoffverordnung. 

In der Verordnung enthalten sind zum Beispiel klare Eingrenzungen, dass in bestimmten Gebieten besonders strenge Vorgaben für den Einsatz von Recyclingbaustoffen gelten, um Boden- und Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden. Außerdem gilt, dass mineralische Abfälle nur dann wiederverwertet und im Baubereich eingesetzt werden dürfen, wenn sie bestimmte bauphysikalische Anforderungen erfüllen.

Mehr über die neue Ersatzbaustoffverordnung und warum lange über sie gestritten wurde:

>>> Lesetipp: Ersatzbaustoffverordnung: Mehr Recyclingmaterial auf Baustellen

3. Schulungspflicht für PU-Bauschaum: Frist endet bald

Klebstoffe, Schäume, Lacke, Beschichtungs- und Dichtstoffe – in vielen Handwerksberufen ist eine Arbeit ohne sie kaum denkbar. Doch häufig enthalten solche Stoffe Isocyanate oder Diisocyanate. Diese Chemikalien sind Grundbausteine für Polyurethan (PU), das in der noch nicht ausgehärteten Form als giftig und krebsverdächtig gilt. Vor allem aber führen sie bei falscher Anwendung zu Atemwegs- und Hauterkrankungen. Um hier für mehr Sicherheit zu sorgen, hat die Europäische Kommission beschlossen, dass für jeden, der Diisocyanate gewerblich nutzt, eine Schulungspflicht gilt. Festgelegt ist das in der Chemikalienverordnung REACH.

Für die Schulung bleibt aber nicht mehr viel Zeit: Alle, die gewerblich mit PU-Bauschaum arbeiten, müssen diese bis spätestens 24. August 2023 absolviert haben. Das geht online. Die Schulung gibt es in drei verschiedenen Abstufungen, je nach Gefährdungsstufe. Mit einem Mal Lernen ist es aber nicht getan. Alle fünf Jahre muss die Schulung wiederholt werden. Und: Chefs sind verpflichtet, dies zu dokumentieren.

Mehr zu der Schulungspflicht für PU-Bauschaum:

>>> Lesetipp: Schulungspflicht bis 2023: PU-Bauschaum sicher handhaben

4. Preis für Handwerksgeschichte: Jetzt noch bewerben

Das Handwerk hat in der Vergangenheit Spuren hinterlassen. Diese prägen Deutschland noch heute. Die vielfältigen Geschichten der Branche will der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sichtbar machen. Deshalb lobt er für das Jahr 2024 erstmals einen bundesweiten Preis für Handwerksgeschichte aus.

Dafür bewerben können sich Handwerksbetriebe und -organisationen, die ihre eigene Geschichte selbstständig oder in Zusammenarbeit mit der Fachwissenschaft in Form von Chroniken, Dokumentationen oder digitalen Formaten (Buch, Broschüre, Film etc.) sowie Ausstellungen dokumentiert haben. Das geht noch bis zum 18. August 2023.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Interessierte hier: >>> Preis für Handwerksgeschichte.

5. Steuererklärung 2021: Frist läuft ab

Wer seine Steuerklärung 2021 selbst ausgefüllt hat, musste diese bis spätestens 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen. Für diejenigen Steuerzahler aber, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lassen, läuft bald die Frist ab. Die Steuererklärungen müssen bis spätestens 31. August 2023 vorliegen.

Übrigens: Wer freiwillig eine Steuererklärung 2021 beim Finanzamt abgeben möchte, der kann sich erst einmal entspannt zurücklehnen. Zeit für die Abgabe ist bis zum 31. Dezember 2025. Die freiwillige Erklärung darf aber keinen Tag zu spät abgegeben werden. Andernfalls wird sie nicht bearbeitet und die Steuererstattung ist dahin.

Spätestens im September sollten sich Selbstausfüller dann an die Steuerklärung für das Jahr 2022 machen. Spätester Abgabetermin ist eigentlich der 30. September 2023. Da dies aber ein Samstag ist, wurde dieser auf den 2. Oktober 2023 verschoben.

Änderungen im August 2023: 6. Aus für Leuchtstoffröhren

Ab dem 25. August 2023 gilt für Leuchtstofflampen in Röhrenform bzw. deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8 ein Produktionsverbot. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Gleiches gilt ab 1. September für Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel. Sie sind zum Teil noch in veralteten Deckenflutern eingesetzt. Festgelegt sind die Verbote in der EU-Ökodesign-Verordnung.

Der Handel darf Restbestände aber weiterhin verkaufen. Bevorraten sollten sich Verbraucher mit den alten Leuchten aber nicht. Halogenlampen gelten als Energiefresser. Sie lassen sich jedoch durch LED-Leuchtmittel ersetzen. Diese kommen ohne umweltschädliches Quecksilber aus – und verbrauchen weniger Energie. Zu kaufen gibt es sie für verschiedene Sockeltypen – auch als Ersatz für Leuchtstoffröhren und für Deckenfluter mit R7s-Sockel, also Halogenlampen in Zylinderform.

7. Sachgründungen nun auch online möglich

Seit einem Jahr sind GmbH-Gründungen und Handelsregistereintragungen online möglich. Seit 1. August 2023 können nun auch Sachgründungen online durchgeführt werden. Festgelegt ist das im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Bei einer Sachgründung werden verkehrsfähige Gegenstände mit einem feststellbaren wirtschaftlichen Wert in die Gesellschaft eingebracht, beispielsweise Urheberrechte, Immobilien, bewegliche Wirtschaftsgüter oder Forderungen.

Wichtig zu wissen: Einige Fälle von Sachgründungen sind auch nach dem 1. August 2023 nur durch persönliches Erscheinen bei einem Notar durchführbar. Und zwar dort, wo nach wie vor eine notarielle Beurkundung nötig ist.

Mehr erfahren:

>>> Lesetipp: Seit 1. August auch Sachgründungen online möglich

8. Höhere Ausbildungsvergütung im Steinmetzhandwerk

Zum 1. August 2023 sind die Ausbildungsgehälter für angehende Steinmetze gestiegen. Diese Ausbildungsvergütung gibt es laut Tarifvertrag, der bundesweit mit Ausnahme der Betriebe im Gebiet des Freistaats Sachsen gilt:

AusbildungsjahrAusbildungsvergütung seit 1. August 2023
1.890,00 Euro
2.990,00 Euro
3.1.140,00 Euro
Quelle: Bundesverband Deutscher Steinmetze

Ab dem 01. August 2024 steigen die Vergütungen für jedes Ausbildungsjahr nochmals um 35 Euro im Monat, so der BIV. Daneben gibt es weitere Zusatzleistungen für neue Azubis und besonders gute Leistungen. Mehr erfahren:

>>> Lesetipps: Höhere Ausbildungsvergütung im Steinmetzhandwerk

Mit Inhalten der dpa