Zum Jahresbeginn 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen gefallen. Frührentner haben seitdem keine Abzüge zu befürchten beim Hinzuverdienen im Ruhestand. Dennoch lohnt sich das Weiterarbeiten nicht für jeden. Die Abgabenbelastung bleibt hoch.

Die Bundesregierung hatte sich eigentlich erhofft, mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel zu schaffen. Ältere Arbeitnehmer, die das eigentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber etwas früher in Rente gehen wollen, sollen damit länger im Arbeitsleben gehalten werden. Doch der gewünschte Effekt verpufft, wenn die Abgabenlast weiter hoch bleibt. Und das tut sie. Zu diesen Ergebnissen kommen die Wirtschaftsforscher des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Hinzuverdienen im Ruhestand: Kein Mittel gegen den Fachkräftemangel?
Zwar muss man die langfristigen Auswirkungen der Neuregelung noch wesentlich länger beobachten und es lässt sich auch noch nicht bewerten, wie viele Arbeitnehmer aufgrund der gefallenen Hinzuverdienstgrenzen nicht doch auf einen längeren Verbleibt im Job setzen. Die Bundesregierung selbst möchte auch erst im Jahr 2027 eine Bilanz ziehen. Dennoch zeigen die Zahlen der IW-Auswertung, dass die Abgabenlast für Frührentner bei einem Hinzuverdienst hoch bleibt.
So bezweifeln die Wirtschaftsforscher, dass die Neuerung tatsächlich den Fachkräftemangel abmildern kann. Eher werde alles so bleiben wie jetzt, lautet das derzeitige Fazit. Arbeitnehmer, die nach 45 Jahren Arbeit in gleichem Umfang weiterarbeiten möchten, obwohl sie das Recht auf einen frühzeitigen Renteneintritt hätten, werden diesen Weg gehen. Und sie werden zusätzlich ihre Rente beziehen. Gleichzeitig würden sie die hohe Abgabenlast in Kauf nehmen. Wer weniger arbeiten möchte als zuvor, wird dagegen eher auf einen Minijob setzen, erklärt Studienautor und IW-Steuerexperte Martin Beznoska.
Hinzuverdienen im Ruhestand lohnt sich für Ehepaare am meisten
Die hohe Abgabenlast setzt das IW bei der Einkommensteuer an. Diese muss weiterhin gezahlt werden – für die Rente, da diese auch als steuerpflichtiges Einkommen gewertet wird, und für den Hinzuverdienst. Rente und Gehalt werden dabei zusammengerechnet und der Gesamtbetrag steigert dann oftmals die Steuerlast. Das zeigt das IW an einer Beispielrechnung für einen Single, der etwa 15.000 Euro Rente im Jahr bezieht und 25.000 Euro hinzuverdient. Er habe Abgaben von 38,4 Prozent auf diesen Hinzuverdienst. "Ohne Rente läge die Steuerbelastung dieses Gehalts bei 26,6 Prozent", zeigt die Auswertung.
Diese macht jedoch auch Unterschiede deutlich – je nach Rentenhöhe, Gehalt und Familienstand. Aufgrund des Ehegattensplittings profitieren Ehepaare steuerlich auch hierbei am meisten. "In keinem der untersuchten Szenarien steigt die Abgabenlast für Ehepaare über 40 Prozent", schreibt das IW. jtw