Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen seit Anfang 2023 dazu, Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu ergreifen. Branchenvertreter warnten bereits zuvor, dass die bürokratischen Pflichten Handwerksbetrieben übergestülpt werden könnten. Jetzt berichtet der Handwerksverband von ersten Fällen – nimmt dem Thema aber gleichzeitig etwas von seiner Brisanz.

Eigentlich wolle sie mit ihrem Team nur leckere Wurst-, Schinken- und Fleischprodukte herstellen ... So beginnt der Facebook-Post der Feinkost Metzgerei Stephan aus Ingelheim am Rhein. Dann aber habe der Betrieb einen Brief von einem langjährigen Kunden erhalten. "Es handelt sich dabei um ein Großunternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und bundesweiten Niederlassungen, dessen rheinhessische Betriebsstätte wir bei Seminaren und Tagungen mit Fingerfood und Schnittchen beliefern dürfen", heißt es weiter in dem Post. In dem Schreiben sei eröffnet worden, dass das Unternehmen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliege. Deshalb müsse es seinerseits nach dem Willen des Gesetzgebers alle seine Zulieferer auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verpflichten und auch kontrollieren. Die Konsequenz: "Ohne entsprechende Verpflichtungserklärung unsererseits und Unterwerfung unter eine entsprechende Kontrolle könne die Zuliefererbeziehung nicht aufrechterhalten werden", schreibt die Metzgerei auf Facebook.
Großunternehmen geben Pflichten weiter
Damit ist für den Handwerksbetrieb das eingetreten, wovor Branchenvertreter bereits vor Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes gewarnt hatten. Das Gesetz gilt seit Anfang 2023 und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Handwerksbetriebe können indirekt von den Regelungen betroffen sein, wenn sie zum Beispiel Zulieferer betroffener Großunternehmen sind.
Das Lieferkettengesetz schreibt unter anderem vor, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Betrieb zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Außerdem gibt es regelmäßige Berichtspflichten. Anforderungen, über die die Metzgerei Stephan nun auf Facebook berichtete. Doch mit der derzeitigen Personaldecke ist das für den kleinen Betrieb nicht umsetzbar.
Handwerksverband gibt Entwarnung
Noch aber ist der Fall der Metzgerei Stephan einer von wenigen Einzelfällen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weiß bisher von nur wenigen Handwerksbetrieben, die von ihren Auftraggebern dazu aufgefordert wurden, die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes einzuhalten. "Die meisten Handwerksbetriebe unterschreiben solche Dokumente erst gar nicht", berichtet Jan Dannenbring. Er ist Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt/Tarifpolitik beim ZDH und hat einen Überblick über die aktuelle Situation.
Im schlimmsten Fall könnten Handwerksbetriebe lukrative Aufträge verlieren. Dramatisch sieht Dannenbring die Situation für die Betriebe nicht: Zum einen befänden sich viele Handwerksbetriebe in einer guten Verhandlungsposition gegenüber Großunternehmen, da diese in vielen Fällen auf Leistungen des Handwerks angewiesen seien. Zum anderen sieht er nur ein geringes Risiko, wenn Handwerksbetriebe die Aufforderungen zwar unterschreiben, sie aber trotzdem nicht umsetzen. "Das Lieferkettengesetz richtet sich inhaltlich nur an Großunternehmen. Es regelt in keinem Satz, welche rechtlichen Konsequenzen auf Zulieferer zukommen, wenn sie die Regelungen nicht einhalten. Die rechtlichen Folgen für mittelbare Betriebe sind aktuell also noch ungeklärt", so Dannenbring. Deshalb ist es seiner Einschätzung nach unwahrscheinlich, dass die Einhaltung der Pflichten bei Zulieferern derzeit überhaupt kontrolliert wird.
"Neue Bürokratie ist ärgerlich"
Der ZDH stehe im Kontakt mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert. Dieses werde in absehbarer Zeit einen Leitfaden für mittelbar betroffene Unternehmen rausgeben, wie mit dem Lieferkettengesetz umzugehen ist, so Dannenbring. Ob darin die rechtlichen Gegebenheiten für sie geklärt werden, bleibt aber abzuwarten. "Für Betriebe ist diese neue Bürokratie trotzdem sehr ärgerlich", findet Dannenbring. Und für alle Handwerkerinnen und Handwerker, die plötzlich mit den Pflichten des Lieferkettengesetzes konfrontiert werden, ist die Aufregung und Unsicherheit erst einmal hoch. Die Metzgerei Stephan hat sich übrigens dafür entschieden, ihren Kunden aufgrund der kleinen Umsatzrelevanz nicht mehr zu beliefern. Das berichtet (auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung) die Handwerkskammer Rheinhessen, die mit dem Betrieb telefonisch in Kontakt stand.