Kolumne So klappt die Ausbildung von Menschen mit einer Behinderung

Einem Menschen mit einer Behinderung eine Ausbildung zu ermöglichen, ist in Handwerksbetrieben gut möglich. Es erfordert allerdings eine gute Organisation. Ausbildungsberater Peter Braune gibt einen Überblick zu den Rechtsvorschriften und Unterstützungsangeboten.

Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Die Ausbildung von Menschen mit Behinderung wird von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. - © Firma V - stock.adobe.com

Eine qualifizierte Ausbildung ist die beste Grundlage für den Start in das Berufsleben. Das gilt gleichermaßen für die Menschen mit und ohne Behinderung. Die Grundlage der Bemühungen in den Handwerkskammern ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung. Das wird in unserem Land mit dem Ziel einer inklusiven Arbeitswelt umgesetzt.

Menschen mit einer Behinderung, die aufgrund ihres Handicaps keine berufliche Ausbildung, nach einer geltenden Ausbildungsordnung absolvieren, können mit der Hilfe von modifizierten Ausbildungsgängen, trotzdem einen Beruf erlernen. Für sie kann in der Handwerkskammer, auf Grundlage der Handwerksordnung, die genau passende Rechtsvorschrift erlassen werden. Das geschieht auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertretungen.

Im Antrag ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen. Die Ausbildungsinhalte berücksichtigen die Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt.

Ausbildung von Menschen mit Behinderung: Dieser Rechtsvorschriften gelten

Die besonderen Verhältnisse sind natürlich zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie zum Beispiel eine Gebärdensprachdolmetscherin, für die hörbehinderten Menschen. Es können beispielsweise auch die fachpraktischen Inhalte, im Vergleich zur Fachtheorie, stärker gewichtet oder die fachpraktischen Anteile ausgeklammert werden. Die dafür abgeschlossenen Verträge werden in die Lehrlingsrolle eingetragen.

Die Regelungen basieren auf den Empfehlungen vom Hauptausschuss im Bundesinstitut für Berufsbildung. Nach dem dort geführten Verzeichnis gibt es mehr als 150 dieser speziellen Berufe. Im Handwerk gibt es zum Beispiel die Qualifikationsprofile Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung, Maler und Lackierer, Metallbau oder für den Verkauf im Lebensmittelhandwerk, zum Beispiel in einer Fleischerei oder Bäckerei.

Die Rechtsvorschriften enthalten die Angaben zum Personenkreis, zur Ausbildungsdauer, zum Ausbildungsberufsbild, zum Ausbildungsrahmenplan und zu den Prüfungen. Sie kommen zur Anwendung in einer dualen Berufsausbildung in den Ausbildungsbetrieben, Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken und Reha- Einrichtungen. Außerdem gelten sie im Ausnahmefall, auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung.

Menschen mit Behinderung ausbilden: Bundesagentur für Arbeit unterstützt

Zu der Zielgruppe gehören zum Beispiel Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderung, insbesondere diejenigen mit einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung sowie die Festlegung, ob eine Berufsausbildung, nach einer in der Kammer erlassenen Rechtsvorschrift erfolgt, treffen die Fachkräfte bei der Agentur für Arbeit.

Sowohl die ausbildungswilligen Meisterinnen und Meister als auch die Menschen mit einer Behinderung können, unter bestimmten Voraussetzungen, durch die Zuschüsse aus der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden. Da gibt es das Ausbildungsgeld, die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme, die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder Arbeitshilfen im Betrieb.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.