Der Bundesfinanzhof hat ein interessantes Steuersparmodell abgesegnet, das insbesondere bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen zum Einsatz kommen dürfte. Es geht um die Anstellung des Ehegatten als Minijobber auf 450-Euro-Basis in Kombination mit der Gewährung eines Dienstwagens, wobei der Ehegatte Zuzahlungen leistet.
Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Dienstwagens, verrechnet das Finanzamt diese Zuzahlungen mit dem geldwerten Vorteil, der für die private Nutzung des Dienstwagens und für die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (im Fachjargon "erste Tätigkeitsstätte") anfällt. Die Verrechnung wird vom ersten Jahr an angenommen und endet, wenn die Zuzahlungen alle verrechnet sind.
Beispiel für das Handwerk
Ein selbständiger Handwerker stellt seine Ehegattin als Minijobberin an. Vereinbart wird ein monatliches Minijob-Gehalt von 75 Euro und die Überlassung eines Firmenwagens, wobei die angestellte Ehefrau 20.000 Euro zu den Anschaffungskosten dieses Dienstwagens beisteuert.
Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit beträgt jährlich 6.876 Euro. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vereinbart, dass die Zuzahlung für die begrenze Nutzungsüberlassung des Dienstwagens für die nächsten 96 Monate anfällt.
Folge: Das Finanzamt rechnete bisher so:
| Jahr 1 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| - | Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 6.876 Euro, verbleiben noch Zuzahlungen von 13.124 Euro) | - 6.876 Euro |
| = | Gehalt im Jahr 1 (Minijob zu bejahen) | 900 Euro |
| Jahr 2 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 2 x 6.876 Euro, verbleiben noch Zuzahlungen von 6.248 Euro) | - 6.876 Euro | |
| = | Gehalt im Jahr 2 (Minijob zu bejahen) | 900 Euro |
| Jahr 3 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| - | Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 2 x 6.876 Euro abzgl. Restzuzahlung von 6.248 Euro, verbleiben noch Zuzahlungen von 13.124 Euro) | - 6.248 Euro |
| = | Gehalt in Jahr 3 (Minijob zu bejahen) | 1.528 Euro |
| Jahr 4 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| - | Zuzahlungen (keine mehr vorhanden) | 0 Euro |
| = | Gehalt im Jahr 4 (kein Minijob mehr, da das Monatsgehalt über 450 Euro liegt | 7.776 Euro (= monatlich 648 Euro) |
Fazit: Durch die Berechnung des Finanzamts liegt ab Jahr vier kein Minijob mehr vor.
Neue Berechnungsmethode aufgrund der neuen BFH-Rechtsprechung
Doch der Bundesfinanzhof hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil klargestellt, dass die Zuzahlung bei Vereinbarung einer befristeten Nutzungsdauer (im Beispielsfall 96 Monate) auf diese Zeit zu verteilen ist. Das kann dazu führen, dass der Minijob während dieser Überlassungsdauer anerkannt wird und nicht nur wenige Jahre wie im vorangegangenen Beispielsfall (BFH, Urteil v. 16.12.2020, Az. VI R 19/18).
So rechnet der Bundesfinanzhof:
| Jahr 1 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| - | Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 2.500 Euro; das entspricht der Zuzahlung – verteilt auf 8 Jahre) | - 2.500 Euro |
| = | Gehalt im Jahr 1 (Minijob zu bejahen, weil das monatliche Gehalt nur 440 Euro beträgt) | 5.276 Euro |
| Jahr 2 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 2.500 Euro; das entspricht der Zuzahlung – verteilt auf 8 Jahre) | - 2.500 Euro | |
| = | Gehalt im Jahr 2 (Minijob zu bejahen) | 5.276 Euro |
| Jahr 3 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| - | Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 2.500 Euro; das entspricht der Zuzahlung – verteilt auf 8 Jahre) | - 2.500 Euro |
| = | Gehalt in Jahr 3 (Minijob zu bejahen) | 5.276 Euro |
| Jahr 4 | Minijob-Gehalt 900 Euro plus geldwerter Vorteil 6.876 Euro | 7.776 Euro |
| - | Zuzahlung zu den Anschaffungskosten (Zuzahlung 20.000 Euro abzgl. 2.500 Euro; das entspricht der Zuzahlung – verteilt auf 8 Jahre) | - 2.500 Euro |
| = | Gehalt im Jahr 4 (Minijob zu bejahen) | 5.276 Euro |
Fazit: Durch die neuen Rechenregeln liegt für acht Jahre ein Minijob-Verhältnis vor, nicht wie bei der Berechnungsmethode des Finanzamts nur für die ersten drei Jahre.
