Die Rechtsform eines Handwerksbetriebs kann der Grund sein, warum sich die Suche nach einem Nachfolger mühsam gestaltet. Eine persönliche Haftung ist für manchen Interessenten ein Ausschlusskriterium.

Die Planung der Betriebsnachfolge sollte sehr frühzeitig beginnen, um gute Voraussetzungen zu schaffen. In vielen Fällen erschwert sich die Suche nach Firmenkäufern wegen der aktuellen Rechtsform, in dem das abzugebende Unternehmen betrieben wird.
Haftungsrisiken minimieren
Es empfiehlt sich deshalb, die Rechtsform frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln, sollten damit potenzielle Nachfolger eher gefunden werden. Denkbar sind folgende Rechtsformwechsel in verschiedenen Situationen: So mancher interessierte Nachfolgekandidat zieht zurück, wenn es sich bei dem Nachfolgebetrieb um eine Personengesellschaft handelt, bei der er persönlich haftet. Deshalb kann es sinnvoll sein, vor der Suche nach Nachfolgern den Wechsel von der Personengesellschaft in eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zu vollziehen.
Erbrechtliche Überlegungen
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es erbrechtliche Unterschiede. Die Vererblichkeit von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann nicht durch Vertrag oder Testament ausgeschlossen werden. Dagegen kann bei einer Personengesellschaft aufgrund einer zivilrechtlichen Sonderrechtsnachfolge durch gesellschaftsvertragliche und testamentarische Regelungen erreicht werden, dass die Mitunternehmeranteile an der Personengesellschaft gezielt nur auf bestimmte Erben übergehen.
Stimmrechte
Sollen Stimmrechte abweichend von der Kapitalverteilung verteilt werden, kann es dagegen sinnvoll sein, in die Rechtsform der Personengesellschaft zu wechseln.
Tipp: Die optimale Rechtsform für die Betriebsnachfolge hängt also stark von den individuellen Zielsetzungen des scheidenden Betriebsinhabers und des potenziellen Nachfolgekandidaten ab. Die wichtige Entscheidung, ob die bestehende Rechtsform eines Unternehmens wegen der geplanten Betriebsübergabe gewechselt wird, sollte niemals im Alleingang getroffen werden. Hier empfiehlt es sich stets, einen Steuerberater oder einen Unternehmensberater ins Boot zu holen. Bewährt haben sich auch Rückfragen bei auf Nachfolge spezialisierten Mitarbeitern der regional zuständigen Handwerkskammern.