Mindestlohn, Stromtrassen, Mietpreisbremse – viel hatten die Koalitionsspitzen bei ihrem Treffen im Kanzleramt zu klären. Zumindest bei der Mietpreisbremse gab es eine Einigung. Die Regeln zum Mindestlohn sollen bis Ostern überprüft werden.

Die Dokumentationspflichten, die durch den seit Januar geltenden gesetzlichen Mindestlohn, nötig geworden sind, ärgern viele Arbeitgeber. Kurz nach dem Start der flächendeckenden Lohnuntergrenze gab es deshalb auch Streit innerhalb der Regierungskoalition. Nun steht fest, dass Union und SPD das Mindestlohngesetz in dieser Hinsicht nochmals überprüfen werden.
Bis Ostern sollen die problematischen Bereiche der Pflicht für Arbeitgeber aufgelistet werden. Danach solle es dann zu einer gemeinsamen Bewertung kommen, kündigten die Parteien in der Nach zum Mittwoch noch ihrem vierstündigen Koalitionstreffen an. Damit komme in die festgefahrene Auseinandersetzung der Koalitionspartner Bewegung, hieß es. Ferner werde ein Signal an besorgte Unternehmer gesendet.
Einigung bei der Mietpreisbremse
Zentrale Streitthemen waren neben dem Mindestlohn die Mietpreisbremse und der Verlauf der neuen Stromtrassen durch Bayern, die durch den Ausbau der Netze nötig geworden sind. Zumindest bei der Mietpreisbremse sind die Spitzen von Union und SPD einen großen Schritt weiter gekommen.
So soll die Deckelung von Mieten in gefragten Wohngegenden wie schon im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf geplant umgesetzt werden. Ausgenommen von der Mietpreisbremse werden Neubauten und zunächst auch grundsanierte Wohnungen, damit der Bau neuer Wohnungen nicht abgewürgt wird. Der Wohnraummangel gilt in gefragten Gegenden als Hauptgrund für Preissteigerungen.
Dagegen bleibt es wie vereinbart bei dem sogenannten Bestellerprinzip bei Maklern. Am Grundsatz, dass künftig derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt - also meist die Vermieter statt bisher die Mieter – soll nicht gerüttelt werden. Die Maklerbranche fürchtet um Aufträge, weil Vermieter aus Kostengründen die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen könnten.
Blockade bei den Stromautobahnen
Im Kern sieht der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Die Festlegung der Gegenden mit Mietpreisbremse obliegt dabei den Bundesländern. Das Kabinett hatte den Entwurf Anfang Oktober beschlossen. Im Bundestag hatte es dann aber Widerstände bei der Union gegeben.
Keine Einigung gab es beim Treffen der Koalitionsspitzen dagegen beim zentralen schwarz-roten Energiewende-Projekt. Der Streit mit CSU-Chef Horst Seehofer um die geplanten beiden großen "Stromautobahnen" nach Bayern soll nun spätestens bis zur Sommerpause des Parlaments geklärt werden. dpa