Gewinnspiele verboten Unerwünschten Werbeanrufern drohen höhere Strafen

Dass sich viele von Telefonwerbung belästigt fühlen, war der Bundesregierung schon im August 2009 Grund genug ein neues Gesetz zu erlassen. Danach waren Werbeanrufe, zu denen die Betroffenen keine Einwilligung gegeben hatten, verboten. Nun möchte das Bundesjustizministerium die Strafen für diejenigen erhöhen, die sich nicht an das Gesetz halten.

Wer nach dem Wechsel seines Telefonanbieters auch entspannt weiterarbeiten möchte, muss ein paar Regeln einhalten, wie beispielsweise den Festnetzanschluss nicht selber kündigen. - © Foto: lightwavemedia/fotolia

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt nicht ausdrücklich genehmigte Werbeanrufe und regelt, dass bei einer Zuwiderhandlung Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro möglich sind. Doch bislang hat das Gesetz noch nicht die richtige Durchschlagskraft und Zusatzregelungen sind nötig. Das Bundesjustizministerium hat dazu deshalb ein Eckpunktepapier verfasst. Darin ist die Rede von bis zu 300.000 Euro, die zukünftig als Strafe drohen sollen.

Hintergrund ist zudem, dass die Bundesnetzagentur bisher nur Geldbußen für einzelne Anrufe verhängt hat. Doch nach Auffassung mancher Juristen ist nicht der Einzelanruf die rechtswidrige Handlung, sondern der Auftrag eines Unternehmens, eine Werbekampagne mit unerwünschten Telefonaten zu starten. "Dann erscheint aber ein Höchstbetrag von 50.000 Euro (...) als unzureichend", heißt es in dem Papier des Ministeriums.

Künftig soll es auch verboten sein, die unerwünschten Anrufe von Maschinen tätigen zu lassen. Bisher sind sie nur untersagt, wenn ein Mensch am Telefon ist. Allerdings machen die automatisierten Anrufe laut dem Eckpunktepapier "ein Drittel des Beschwerdeaufkommens" aus. Daher solle die "Regelungslücke" geschlossen werden.

Verträge nur noch schriftlich gültig

Sorgen machen dem Ressort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zudem Telefonate, in denen dem Verbraucher ein sogenannter Gewinnspielservice angeboten wird. Dabei wird versprochen, den Betroffenen gegen Gebühr bei zahlreichen Gewinnspielen anzumelden. Wer darauf eingeht, muss "monatliche Zahlungspflichten in Höhe vierstelliger Beträge" fürchten.

Das Ministerium sieht vor allem Senioren und "geschäftlich unerfahrene Jugendliche" in Gefahr, auf solche Angebote hereinzufallen. Die Beschwerden über "untergeschobene Verträge im Gewinnspielbereich" hätten deutlich zugenommen. Künftig sollen die Verträge nach den Plänen des Ministeriums nur noch gültig sein, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.

Das Justizressort bezieht sich in den Eckpunkten auf eine Untersuchung von September 2009 bis Juni 2010. In dieser Zeit - nach einer Verschärfung des Verbots der unerwünschten Telefonwerbung im Sommer 2009 - gab es demnach "weiterhin Beschwerden über unerbetene Werbeanrufe". Deshalb sollten "zur Problemlösung" jetzt "mehrere gesetzgeberische Maßnahmen" getroffen werden.

Das Eckpunktepapier enthält bereits Formulierungsvorschläge für die Überarbeitung der entsprechenden Gesetz. In den letzten Monaten hatten auch Verbraucherschützer und der Bundesrat eine Verschärfung der Vorschriften verlangt. dapd