Was bedeutet der Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union für Handwerksbetriebe, die Geschäfte auf der Insel machen?
Daniela Lorenz

Der Brexit ist beschlossene Sache. Für Unternehmen, die Geschäfte in Großbritannien durchführen, ändert sich erst mal nichts. "Es ist noch alles offen", schätzt Barbara Peinel, Außenwirtschaftsexpertin der Handwerkskammer für München und Oberbayern, die Lage ein. "Bis der Austritt erfolgt, bleibt alles so wie es ist."
Das heißt, Handwerker, die zeitweise auf der Insel Aufträge ausführen, müssen zunächst einmal nichts unternehmen. "Erst wenn Großbritannien ein echtes Drittland ohne Erleichterungen ist, wird es schwieriger", sagt Barbara Peinel. Einzig Projekte, die längerfristig angelegt sind, müsse man im Auge behalten. Drei Wochen sind seit dem Referendum vergangen. Ein Antrag für einen Ausstieg ist nicht gestellt. Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten wurden nicht aufgenommen. Noch weiß man nicht, auf welche Konstellationen man sich einigen wird, welche Sonderstellung Großbritannien eingeräumt werden könnte. Deshalb ist derzeit alles Spekulation.
Bei einem Drittland entfallen die Freizügigkeiten
Fakt ist: Tritt Großbritannien aus der Europäischen Union (EU) aus, ist es ein Drittland – wie die USA, China oder Brasilien. Bei Geschäften mit einem Drittland entfallen die Freizügigkeiten des europäischen Binnenmarktes, der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. "Das würde bedeuten, dass ein Handwerker, der grenzüberschreitend in Großbritannien tätig werden möchte, eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung benötigt", sagt Barbara Peinel. So wie er in den USA ein Visum benötigt, um einen Auftrag auszuführen. "Es ist immer eine Erschwernis, weil das Arbeiten in einem Drittland immer komplizierter ist als in einem EU-Land."
Auch bei der Lieferung einer Ware in das Nicht-EU-Land Großbritannien würde sich einiges ändern. "Eine Warenlieferung eines deutschen Unternehmens nach Großbritannien würde dann deutlich aufwendiger sein", sagt Barbara Peinel. Die Freizügigkeit des EU-Binnenmarktes für Liefergeschäfte entfiele auch hier. Bei Lieferung in ein Drittland müssen Zölle, Zollformalitäten und eventuell auch Zertifizierungen und Zulassungen beachtet werden. "Im Prinzip macht es dann keinen Unterschied, ob ein Unternehmen nach Großbritannien oder nach China liefert."
Denkbar ist eine Sonderstellung ähnlich wie Norwegen
Ähnliches gilt für Importe aus Großbritannien. Nicht verzollte Ware aus einem Drittland muss am Zoll beispielsweise am Flughafen abgeholt werden. "Die Ware kann dann nicht mehr so einfach geschickt werden." Das bedeutet Mehraufwand für Betriebe. Noch können sich die EU und Großbritannien auf Sonderregelungen einigen. Denkbar wäre eine Sonderstellung, wie sie Norwegen einnimmt. Einen Beitritt zur Europäischen Union lehnte die Bevölkerung ab. Norwegen ist also ein Drittland. Durch das Abkommen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) übernahm es jedoch einen Teil des EU-Rechts, so dass es am EU-Binnenmarkt teilnehmen kann. Norwegen beteiligt sich auch an der Finanzierung der EU, hat aber kein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung und Beschlussfassung der Gemeinschaft. Dieser Status gilt auch für Island und Lichtenstein.
Die Situation, dass ein EU-Mitgliedstaat austritt, ist insofern neu, weil mit Großbritannien ein Schwergewicht die EU-Bühne verlassen will. Doch Großbritannien ist nicht das erste Land, das durch Volksentscheid aussteigt. Bereits 1982 hatte sich Grönland von der damals noch Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) losgesagt und war 1985 ausgetreten. Ebenfalls denkbar knapp stimmten 52 Prozent der Grönländer dafür. Ursache war damals ein Streit um Fischereirechte. Fischerei ist der wichtigste Wirtschaftszweig Grönlands. Als Mitglied der EWG mussten die Grönländer hinnehmen, dass andere europäische Fangflotten in ihren Gewässern fischen durften und darüber hinaus sich Fischereirechte in ihren eigenen Gewässern aus Brüssel geben lassen.