Jährlich passieren in Deutschland etwa 4.000 Unfälle beim Grillen. Das Letzte, was Chefs wollen, ist, dass sich einer davon auf der Betriebsfeier ereignet. Wie Arbeitgeber vorbeugen können – und was sie sonst noch beim Betriebsfest beachten sollten.

Die Abende werden länger, die Temperaturen steigen: Für viele ist das das Zeichen, den Grill aus dem Winterquartier zu holen. Auch bei Betriebsfeiern sind Grillwürstchen oder gebratenes Gemüse beliebt. Doch wer eine Grillparty organisiert, sollte auf den richtigen Unfallschutz achten. Denn beim Grillen kommt es oftmals zu Unfällen – meist mit Brandbeschleunigern. Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) ereignen sich hierzulande jedes Jahr rund 4.000 Grillunfälle. 400 davon enden mit schwersten Verbrennungen.
Welche Vorkehrungen sollte man treffen, um Grillunfälle zu vermeiden?
Betrachtet man die nüchternen Fakten, sind diese Zahlen eigentlich kein Wunder: So erreichen die Flammen selbst knapp 800 Grad, die Glut und der Rost um die 500 und das Gehäuse eines Metallgrills immerhin noch 400 Grad. Mit ein paar Sicherheitsvorkehrungen lassen sich Grillunfälle jedoch vermeiden.
1. Nur geprüfte Grills verwenden
Die Versicherungskammer Bayern (VKB) rät zum einen dazu, nur geprüfte Grills zu verwenden: Nur Modelle, die der DIN-Norm 66077 entsprechen oder das GS-Geprüft-Siegel tragen, sind zum sicheren Brutzeln geeignet – das gilt auch für Elektrogrills. Zudem muss der Grill natürlich auch richtig aufgestellt werden, nämlich auf einem festen, ebenen und natürlich nicht brennbaren Untergrund. Außerdem sollte er möglichst im Windschatten stehen, um Stichflammen durch plötzliche Windböen zu vermeiden.
2. Nicht in der Nähe von leicht entzündlichem Material grillen
Der Grill dürfe zudem nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien wie etwa Papierservietten oder trockenen Pflanzen stehen, heißt es bei der VKB weiter. Die Faustregel: Brennbare Gegenstände sollten einen Abstand von drei Metern zur Feuerstelle haben. Und auch wer am Grill steht, sollte keine leicht entflammbare Kleidung aus Synthetikfasern tragen – wer auf Nummer sicher gehen will, trägt Grillhandschuhe und eine schwer entflammbare Grillschürze. Und wer eine möglichst lange Grillzange verwendet, kommt den Flammen und dem heißen Rost auch nicht zu nahe.
3. Kinder sollten drei Meter Abstand zum Grill halten
Sind die Familien der Mitarbeiter zum Betriebsfest eingeladen, gilt den Kindern ein besonderes Augenmerk: Sie sollten immer einen Sicherheitsabstand von mindestens drei Metern zum Grill halten. Toben rund um den Grill ist verboten – sonst kann es leicht passieren, dass sie zu nah ans Feuer kommen oder den Grill umstoßen.
Welche Versicherung hilft bei einem Grillunfall?
Wenn doch mal etwas passiert, kommen meist Versicherungen für den Schaden auf. Je nach Verschulden greift entweder die private Haftpflichtversicherung des Verursachers oder die Betriebshaftpflicht des Veranstalters. "Falls beim Grillen jemand schuldhaft zu Schaden kommt und der Verursacher nicht mit seinem Privatvermögen haften will, ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar", betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Wenn Personen zu Schaden kommen, hilft unter Umständen auch eine Berufsunfähigkeits- sowie Unfallversicherung.
Wann ist die Betriebsfeier zu Ende?
Grundsätzlich ist eine Firmenfeier eine betriebliche Veranstaltung – daher besteht auch außerhalb des Betriebsgeländes Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Während der Feier ist alles versichert, was dem Gemeinschaftszweck der Veranstaltung dient – Essen und Tanzen beispielsweise. Auch die Mithilfe bei der Vorbereitung des Festes ist versichert, genau wie der Heimweg nach dem offiziellen Ende der Feier. Wann Schluss ist, bestimmt der Chef: Beendet dieser die Feier offiziell und geht nach Hause, ist alles, was anschließend passiert, Privatsache. Wer im Kollegenkreis weiterfeiert, noch ein paar Absacker zu sich nimmt und anschließend die Treppe herunterfällt, hat keinen Arbeitsunfall erlitten, entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main vor einiger Zeit (Aktenzeichen: S 10 U 2623/03).
Müssen Mitarbeiter an der Betriebsfeier teilnehmen?
Wer keine Lust auf ein Betriebsfest hat, muss auch nicht hin. Denn während alle Mitarbeiter ein Teilnahmerecht haben, kann das Fernbleiben keine negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, sagt Christopher Liebscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Meyer-Köring. "Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist gesetzlich nicht geregelt. Auch in Arbeitsverträgen finden sich dazu in aller Regel keine Bestimmungen."
Fällt das Betriebsfest in die reguläre Arbeitszeit, muss allerdings derjenige, der nicht mitfeiern möchte, seine normalen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen: Er muss arbeiten, sagt Anwalt Liebscher. "Nur wenn das aufgrund der abwesenden Kollegen nicht möglich ist und dem Arbeitnehmer auch keine andere zumutbare Arbeit zugewiesen werden kann, darf er nach Hause gehen."
Wer kräftig mitfeiert, sollte tunlichst auf sein Benehmen achten. "Es gelten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten", betont Arbeitsrechtsexperte Liebscher. "Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltensbedingte Abmahnung, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung." Streitereien, insbesondere unter Alkoholeinfluss, sollte man tunlichst vermeiden.