Auszubildende können sich unter Umständen vom Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtliche Sender wie die von ARD oder ZDF befreien lassen. Wann das möglich ist.
Für den Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen von ARD oder ZDF werden jeden Monat 17,50 vom Konto abgebucht. Für Auszubildende kann das ein hoher Preis sein. Sie können sich daher von der Gebühr befreien lassen. Voraussetzung dafür: Sie beziehen die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, das BAföG für Auszubildende, und wohnen nicht bei den Eltern.
Antrag Online ausfüllbar
Wer sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen möchte, muss das beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragen. Das entsprechende Formular gibt es Online. Wichtig ist es, einen entsprechenden Nachweis des Bezugs der Sozialleistung als Grund für den Antrag beizufügen. Die Bescheinigung der Arbeitsagentur trägt den Vermerk "Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio". Sollte man als Auszubildender noch nicht bei dem Beitragsservice gemeldet sein, so gilt der Antrag gleichzeitig als Anmeldung der Wohnung für den Rundfunkbeitrag .
Hintergrund: Die Berufsausbildungsbeihilfe soll wirtschaftlichen Schwierigkeiten entgegenwirken, die einer angemessenen Ausbildung entgegenstehen. Auszubildende müssen die finanzielle Unterstützung bei der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort beantragen. Reichen sie den Antrag erst nach Beginn der Ausbildung ein, gibt es die Leistungen rückwirkend zum Monatsbeginn. Die Höhe der Beihilfe hängt vom Gesamtbedarf der Ausbildung und dem Einkommen ab .
Weitere Informationen zur Befreiung gibt es hier. Infos zur Beihilfe erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit . dpa/tmn/jr
