Auch für Azubis lohnt sich eine Steuererklärung – vor allem, wenn es sich um eine zweite Ausbildung oder um ein Studium handelt, das der Ausbildung folgt. Aber auch an den Kosten für die Erstausbildung beteiligt sich das Finanzamt. Was bei Sonderausgaben und Werbungskosten gilt.

Wer Steuern bezahlt, kann im Gegenzug auch berufliche Ausgaben geltend machen. Das gilt auch für Azubis. Im Rahmen der Erstausbildung sind das jährlich 6.000 Euro, die grundsätzlich als Sonderausgaben abgesetzt und mit steuerpflichtigen Einnahmen desselben Jahres verrechnet werden können. Diese eingeschränkt Abrechnungsvariante sieht ganz anders aus, wenn Azubis bereits eine zweite Ausbildung absolvieren.
Wenn Steuerzahler bereits eine Ausbildung absolviert haben und dann studieren oder eine weitere Ausbildung beginnen, können die Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden. In diesem Fall ist es außerdem möglich, diese Ausgaben als Verluste in jedem Jahr festzustellen und auf spätere Jahre zu übertragen. Auf diese Weise kann die Steuerlast beim Einstieg in den Beruf gemindert werden.
Das gilt als Erstausbildung
Als Erstausbildung gilt neben der klassischen Lehre in einem Betrieb auch bereits der Bachelor-Abschluss. Das heißt: Das Master-Studium ist als Zweitstudium steuerlich voll abzugsfähig. Die Rechtsprechung geht sogar noch weiter. Als Erstausbildung werden nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München auch die Ausbildung als Rettungssanitäter (Az.: VI R 52/10) und der sechsmonatige Lehrgang zum Flugbegleiter (Az.: VI R 6/12) akzeptiert.
Auch als freiwillig Wehrdienstleistende können junge Steuerpflichtige bereits eine Erstausbildung absolvieren, erklärt der NVL. Dies ist der Fall wenn beim Wehrdienst der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht, beispielsweise wenn bei der Bundeswehr die Lizenz zum Berufskraftfahrer erworben wird. So befanden zumindest das Niedersächsische Finanzgericht (Az.: 15 K 60/12) und der BFH (Az.: VI R 72/11). dpa/dhz
Wenn klar ist, wie die Ausbildung eingestuft wird, geht es an die konkreten Kosten und deren Verrechnung. Welche Kosten abgesetzt werden können, erfahren Sie hier.>>>