Nicht jede Berufsausbildung hält das, was sie verspricht. Jahr für Jahr entscheiden sich daher tausende Azubis den Ausbildungsplatz zu wechseln. Doch Vorsicht: Ein Arbeitgeberwechsel sollte nicht überstürzt werden, um nicht in die Arbeitslosigkeit zu rutschen. Auf was Azubis achten sollten.

Der Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge liegt ziemlich konstant bei rund 20 Prozent. Allerdings ist die Ausbildung damit tatsächlich nur für wenige wirklich zu Ende.
Einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung zufolge wechseln etwa 60 Prozent der vermeintlichen Abbrecher ihren Ausbildungsbetrieb beziehungsweise -beruf, etwa jeder zehnte beginnt ein Studium oder holt einen Schulabschluss nach.
Wenn Azubis merken, dass sie im Ausbildungsbetrieb nicht glücklich werden, kann der Ausbildungsvertrag noch in der Probezeit fristlos gekündigt werden.
Rechtzeitig Alternativen suchen
Ist die Probezeit bereits abgelaufen, kann man als Auszubildender jederzeit ordentlich kündigen, also mit einer Frist von vier Wochen. Der einfachste Ausweg ist allerdings eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einvernehmen.
Wer nur mit seinem Ausbilder unzufrieden ist und seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen will, sollte sich nach Möglichkeit erst bewerben und dann den alten Vertrag auflösen.
Denn Bewerber mit "ungekündigtem" Ausbildungsvertrag zeigen, dass sie nicht nur an einem neuen Ausbildungsplatz interessiert sind, weil sie vom alten Ausbildungsbetrieb vor die Tür gesetzt worden sind.
Außerdem sollten Auszubildende mit Wechselabsichten bedenken, dass sie zwischen zwei Ausbildungen nur ein geringes oder - bei weniger als zwölf Beitragsmonaten - gar kein Arbeitslosengeld bekommen. Eine Kündigung ohne sichere Anschlussbeschäftigung ist daher nicht ratsam.
Nicht selten allerdings werden Ausbildungsverträge noch im letzten Lehrjahr aufgelöst - dies gilt für rund jede zehnte abgebrochene Ausbildung. Hier dürfte der wesentliche Grund für die Auflösung darin bestehen, dass Azubis beziehungsweise ihre Ausbilder nicht an einen Erfolg in der Prüfung glauben.
Ansprechpartner gibt es bei den Handwerkskammern
In diesen Fällen sollten Auszubildende unbedingt nach Alternativen zu einem Abbruch suchen. Ansprechpartner sind beispielsweise die Ausbildungsberater der Handwerkskammern oder die Berufsberatung der Arbeitsagentur.
Die Arbeitsagenturen bieten zudem sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen an. Diese reichen vom "Stützunterricht" zum Nachholen des Berufsschulstoffs über praktische Trainingseinheiten bis hin zum Coaching zur Bewältigung von Problemen im Ausbildungsbetrieb. dapd/rh