In der Ferienzeit können Auszubildende und Schüler ihren Geldbeutel mit zusätzlichen Jobs aufpassen. Doch Vorsicht, wer zu viel nebenher arbeitet, verliert das Kindergeld. Neuerdings gelten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, sondern die Stundenzahl ist ausschlaggebend.

Wer mehr als 20 Stunden pro Monat einen Nebenjob nachgeht, verliert seinen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt sowohl für Nebenjobs als Arbeitnehmer oder in Selbstständigkeit.
Nebensjob plus Kindergeld – so klappt es
So kannst du deine Arbeit einteilen, um den Anspruch auf Kindergeld zu wahren: Im Jahresdurchschnitt darfst du nie mehr wie 20 Stunden pro Monat einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Zwar kannst du in zwei Monaten im Jahr mehr arbeiten. Aber dafür musst du in anderen Monaten deine Arbeitszeit im Nebenjob reduzieren.
Diese zeitliche Regelung ist seit diesem Jahr neu. Die vorherige Hinzuverdienstgrenze von 8.004 Euro pro Jahr fällt weg.
Wer einen Minijob hat mit dem er maximal 400 Euro im Monat verdient, ist von der Regelung nicht betroffen. dapd/dhz