Gleiches Recht für alle? Nicht immer. Ein Rechts-Experte nennt sechs Urteile, in denen Gerichte zugunsten der Frauen entschieden haben.

Ob im Beruf, als Ehefrau oder in der Freizeit – in einigen Fällen haben Gerichte zugunsten der Frauen entschieden. Welche das sind, fasst Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingeres & Kreuzer zusammen.
1. Wer für die Familie auf Karriere verzichtet, bekommt mehr Unterhalt
Nach wie vor hängen vor allem Frauen ihre Karriere an den Nagel, um sich um den Haushalt zu kümmern oder die Kinder zu erziehen. Kommt es später zu einer Scheidung, macht sich genau das bezahlt. Der Grund: Durch Aufgabe ihres Jobs entstand der Ehefrau ein "ehebedinger Nachteil", den der Partner anschließend ausgleichen muss – zumindest dann, wenn sie keinen neuen, vergleichbaren Job findet. "Der sogenannte 'ehebedingte Nachteil' greift auch dann, wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind", betont Mingers. (BGH, Az.: XII ZR 108/09)
2. Schwangerschaft als Kündigungsgrund
Manch einer, der sich hoch motiviert im Fitnessstudio angemeldet hat, muss sich nach ein paar Monaten eingestehen, dass die Mitgliedschaft doch weit weniger genutzt wurde als geplant. Das Problem: Meist sind in den Verträgen lange Laufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart. Obwohl das Fitnessstudio nicht besucht wird, müssen Mitgliedsbeiträge meist weiterhin bezahlt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer wichtige Gründe vorzuweisen hat, kann seine Mitgliedschaft im Fitnessstudio trotzdem kündigen – unabhängig von den Vertragsmodalitäten. Wie der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 42/10) entschieden hat, ist die Schwangerschaft einer Frau ein solcher Grund. "Betreiber eines Fitnessstudios haben keinerlei rechtliche Handhabe einer schwangeren Frau die Kündigung zu verweigern", weiß Mingers.
3. Männer müssen weiter laufen
Arbeitgeber dürfen Firmenparkplätze, die näher am Eingang der Arbeitsstelle liegen, bevorzugt an Frauen vergeben. "In erster Linie dienen diese sogenannten Frauenparkplätze zum Schutz der Frauen insbesondere in den dunkleren Monaten", erklärt Rechts-Experte Mingers. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer mit leichter Behinderung (40 Grad), der einen Stellplatz forderte, welcher näher zur Arbeitsstelle liegt (Az. 10 Sa 314/11 – Landesarbeitsgericht RLP).
4. Kündigen ohne Sperre des Arbeitslosengeldes
Wer seinen Job kündigt, muss in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Anders verhält es sich, wenn eine Frau aufgrund einer Risikoschwangerschaft den Wohnort wechseln muss, um in unmittelbarer Nähe zu einem Krankenhaus, ihrem Hausarzt oder dem Lebenspartner zu wohnen (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 31 AL 262/08). In diesem Fall erhält die schwangere Frau unmittelbar nach der Eigenkündigung Arbeitslosengeld (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 31 AL 262/08).
5. Schwangere Frauen dürfen lügen
Ist eine Frau zum Zeitpunkt eines Vorstellungsgespräches schwanger, so ist sie nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen – eine Schwangerschaft ist Privatsphäre (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 621/01). Mingers ergänzt: "Das gilt sogar dann, wenn eine Frau sich selbst als Schwangerschaftsvertretung bewirbt." (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 6 SA 641/12)
6. Frauenarzt muss über Nebenwirkungen der Pille aufklären
Verschreibt ein Frauenarzt seiner Patientin die Pille, so muss er zwingend darauf hinweisen, dass Rauchen während der Einnahme das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko drastisch erhöht. Das gilt auch dann, wenn sich ein entsprechender Hinweis in der Packungsbeilage befindet (BGH, Az.: VI ZR 289/03). Weist er nicht darauf hin und es treten Komplikationen auf, kann die Patientin Schadensersatzansprüche gegen den Arzt geltend machen. fre