Berufliche Fortbildung Tipps zur finanziellen Unterstützung für die Fortbildung

Handwerksunternehmer wie Arbeitnehmer können sich einen Teil der Kosten ihrer beruflichen Fortbildung vom Finanzamt zurückholen. Wie man die finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung bekommt und worauf man achten muss.

Bernhard Köstler

Für eine Weiterbildung, die sich nicht auf den gerade ausgeübten Beruf bezieht, können zwar keine Werbungskosten ab­gezogen, wohl aber Sonderausgaben geltend gemacht werden. - © Kzenon/Fotolia.com

Arbeitnehmer eines Handwerksbetriebs, die sich beruflich fortbilden, profitieren in mehrfacher Hinsicht. Das Drücken der Schulbank bringt mehr berufliche Kompetenz und dadurch ein höheres Gehalt. Zudem investieren Handwerker in ihre Zukunft. Denn sollten sie irgendwann kündigen oder arbeitslos werden, dürfte es einem topausgebildeten Handwerker nicht schwerfallen, einen neuen Arbeitgeber zu finden.

Vorteile können auch in finanzieller Hinsicht bei den Fortbildungskosten herausgeschlagen werden. Es gibt zahlreiche Steuervorteile und sogar finanzielle Unterstützung vom Staat für Fortbildungswillige.

Übernimmt der Chef die Fortbildungskosten?

Steuervorteile und staatliche Zuschüsse hin oder her. Die beste Variante für den Arbeitnehmer wäre es, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die berufliche Fortbildung übernehmen würde. Schließlich profitiert er nach der Fortbildung ja auch von einem Arbeitnehmer auf Top-Niveau. Die Übernahme der Fortbildungskosten durch den Chef ist übrigens steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Chef meldet den Arbeitnehmer zur Fortbildung an und die Rechnung lautet auf seinen Namen. Lautet die Rechnung auf den Namen des Mitarbeiters, muss der Chef vor Vertragsabschluss mit der Bildungseinrichtung eine schriftliche Zusage geben, dass er die beruflichen Fortbildungskosten übernimmt.

Tipp

Übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Fortbildungskosten, gibt es keine staatlichen Zuschüsse und auch ein Werbungskostenabzug kommt für den Arbeitnehmer nicht in Betracht. Ihm sind schließlich keine Ausgaben entstanden.

Sind staatliche Zuschüsse möglich?

Winkt der Chef ab und übernimmt die beruflichen Fortbildungskosten nicht, sollten Sie prüfen, ob sich nicht vielleicht der Staat mit Zuschüssen oder einem Darlehen an Ihrem Fortbildungswunsch beteiligt. Gemeint sind vor allem folgende staatliche Förderungen, wenn es um die berufliche Fortbildung geht:

  • Bildungsprämie: Hier beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Fortbildungskosten. Infos unter bildungspraemie.info .
  • Meister-BAföG: Diese staatliche Unterstützung ist steuerfrei. Infos unter dhz.net/bafoeg .

Beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten der Fortbildung?

Wird es mit der beruflichen Fortbildung konkret, sollten Sie alle Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Fortbildung sammeln. Denn die Ausgaben, die Ihnen entstehen, dürfen Sie dem Finanzamt als steuersparende Werbungskosten präsentieren. Hauptsache, Sie bewahren die Belege auf und können diese bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2016 bei Nachfragen des Finanzamts vorlegen. Empfehlenswert wäre es, wenn Sie schon heute auf der Rückseite zu jeder Rechnung vermerken, warum diese Ausgaben mit der beruflichen Fortbildung zusammenhängen. Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung sind vor allem folgende Ausgaben absetzbar:

  • Fahrtkosten zur Bildungsstätte,
  • Fahrtkosten beim Kauf eines PC oder Fahrtkosten zu Bildungsmessen (tatsächliche Kosten oder bei Benutzung des Pkws 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer),
  • Kauf von Arbeitsmitteln (PC, Schreibtisch, Bürostuhl, Regal),
  • Ausgaben für Fachliteratur (Fachbücher, Fachzeitschriften),
  • Büromaterial (Druckerpatrone, Papier, Stifte, Blöcke),
  • sonstige Ausgaben wie für Nachhilfestunden, Zinsen bei Finanzierung der Fortbildung, Telefonkosten, Porto, Kopiergeld, Übernachtungskosten bei auswärtigem Lehrgang und
  • die Fortbildungskosten als solche (Lehrgangsgebühren, Anmeldegebühr).

Tipp

Selbst an Lerntreffen mit Lehrgangskollegen am Abend oder am Wochenende beteiligt sich das Finanzamt. Damit aber Werbungskosten für diese Treffen anerkannt werden (Fahrtkosten), müssen Sie exakte Aufzeichnungen führen, wie das Lerntreffen ablief. Bei mehr als zehn Prozent Freizeitaktivität ist der Werbungskostenabzug ausgeschlossen.

Schon jetzt steuerlich profitieren?

Die Kosten für eine berufliche Fortbildung sind meist nicht gerade niedrig. Deshalb wäre es praktisch, das Finanzamt sofort an den Ausgaben zu beteiligen und nicht erst mit Abgabe der Steuererklärung 2016 irgendwann im Jahr 2017. Sofort beteiligen muss sich das Finanzamt, wenn Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2016 stellen. In diesem Fall präsentieren Sie dem Finanzamt alle in diesem Jahr voraussichtlich anfallenden Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Fortbildung. Das Finanzamt zieht davon 1.000 Euro ab und setzt für den Restbetrag einen Lohnsteuerfreibetrag fest. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird dann auf die verbleibenden Monate des Jahres 2016 verteilt. Bei der nächsten Lohnabrechnung bekommt Ihr Arbeitgeber über ELStAM (= ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) vom Finanzamt die Mitteilung über diesen Lohnsteuerfreibetrag mitgeteilt und behält vom Bruttogehalt weniger Steuern ein.

Steuervorteile für nichtberufliche Weiterbildung?

Möchten Sie schon lange mal etwas anderes ausprobieren in Ihrem Leben? Falls ja, sind die Ausgaben der Weiterbildung für einen Beruf, den Sie nicht ausüben, nicht als Werbungskosten absetzbar. Sie profitieren steuerlich aber trotzdem von der Weiterbildung. Sie können nämlich Sonderausgaben in Höhe von maximal 6.000 Euro pro Jahr geltend machen.