Aufsehenerregende Fälle Die skurrilsten Gerichtsurteile 2015

Auch 2015 beschäftigten sich die deutschen Gerichte wieder mit zahlreichen skurrilen Fällen. Das sind die bizarrsten Auseinandersetzungen.

Der Raucher Friedhelm Adolfs hat 2015 kleine Berühmtheit erlangt. Gerne lässt er sich beim Rauchen von der Presse ablichten. - © picture alliance / dpa / Uli Deck

Gerichte bekommen immer wieder skurrile und schräge Fälle auf den Tisch, die zumindest dem Laien komisch vorkommen mögen. Auch im Jahr 2015 kamen so einige Skurrilitäten zusammen.

Das sind die verrücktesten Fälle des Jahres:

Stehpinkler gewinnt gegen Vermieterin

"Trotz der Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet", hielt der Düsseldorfer Amtsrichter Stefan Hank im Januar 2015 fest. "Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen", erklärte der Jurist. Der Grund für diese Erklärung: Ein Mieter hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Vermieterin ihm nach seinem Auszug 2.000 Euro von der Kaution abzog, weil die edlen Böden rund um die Toiletten stumpf geworden waren. Auch in zweiter Instanz bekam er Recht - auch wenn diesmal eine Richterin den Vorsitz hatte.

Raucher wehrt sich erfolgreich

Der Raucher Friedhelm Adolfs hat im Jahr 2015 eine gewisse Berühmtheit erlangt - mit Kippe im Mund ließ er sich bereitwillig von Pressefotografen ablichten. Dem Rentner war nach 40 Jahren die fristlose Kündigung für seine Parterrewohnung ins Haus geflattert. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenrauch unzumutbar belästigt haben. Mit seiner Klage scheitert er zwar in erster und zweiter Instanz, aber der Bundesgerichtshof rügt Rechtsfehler und gab den Fall im Februar an das zuständige Gericht in Düsseldorf zurück. Die Fortsetzung folgt im Jahr 2016.

"Knöllchen-Horst" gerät mit Dolly Buster aneinander

Er hat in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt, jetzt geriet Ex-Pornostar Dolly Buster in sein Fadenkreuz. Ein als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordener Frührentner verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld, weil Dolly Buster in einer RTL-Fernsehsendung gesagt habe, er geile sich am Anzeigen von Falschparkern auf. Das Amtsgericht im niedersächsischen Osterode am Harz wies das Begehren im Januar zurück - auch weil das Wort "geil" aus dem Munde einer früheren Pornodarstellerin nicht unbedingt eine Beleidigung sein müsse, so das Gericht.

Knabberfische im Kosmetikstudio

In einigen Kosmetikstudios gibt es Fische, die Hornhaut von Füßen abknabbern. Die Stadt Köln meinte, die Nutzung von Fischen zu reinen Wellness-Zwecken sei nicht mit dem Tierschutz vereinbar, und versuchte das Einsetzen der "Knabberfische" zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet im Juli jedoch: Fische dürfen Füße anknabbern und deshalb auch weiterhin in den Kosmetikstudios eingesetzt werden. end/dpa