Steuer aktuell Pkw-Kauf: Privatwagen oder Betriebsvermögen?

Kaufen Sie als Einzelunternehmer ein Auto, das sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden soll, können Sie es steuerlich als Privatfahrzeug oder als Firmenwagen behandlen - wenn es maximal bis zu 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Doch was ist besser?

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Planen Sie als Einzelunternehmer den Kauf eines Autos, das sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden soll, haben Sie steuerlich die Qual der Wahl. Behandeln Sie es als Privatfahrzeug oder als Firmenwagen? Die Entscheidung können Sie immer dann treffen, wenn der Pkw voraussichtlich maximal bis zu 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent wird der Pkw automatisch zum Betriebsvermögen.

Zwei Methoden zur Auswahl

Betriebliche Nutzung Zuordnungswahlrecht Vermögensart
mehr als 50% Kein Wahlrecht zwingend Betriebsvermögen
10% bis 50% Wahlrecht Betriebsvermögen oder Privatvermögen
unter 10% Kein Wahlrecht zwingend Privatvermögen

Wird ein Privat-Pkw zu betrieblichen Fahrten verwendet, können Sie die dabei entstandenen Kosten nach den beiden folgenden Methoden ermitteln und als Betriebsausgaben geltend machen:

  • Methode 1: Sie ziehen für betriebliche Fahrten pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe vom Gewinn ab. Sie müssen nur aufzeichnen, an welchen Tagen Sie aus welchen betrieblichen Gründen wie viele Kilometer gefahren sind. Neben diesen 30 Cent pro Kilometer dürfen außer Unfallkosten auf einer betrieblichen Fahrt keine weiteren Pkw-Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
  • Methode 2: Sie führen ein Fahrtenbuch und halten alle Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Privat-Pkw fest. Als Betriebsausgabe abziehbar ist der prozentual ermittelte Teil der Kosten anhand der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch.

Tipp: Verwenden Sie für betriebliche Fahrten einen privaten Pkw, sparen Sie viel Papierkram, die aufwändigen Gewinnkorrekturen wegen der Privatnutzung und beim Verkauf des Pkw muss der Verkaufserlös nicht als gewinnerhöhende Betriebseinnahme versteuert werden. Als Betriebsausgaben können Sie ohne Fahrtenbuchaufzeichnungen immerhin 30 Cent je gefahrenen Kilometer abziehen. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.