Gesetz verabschiedet Alle Fakten zur alternativen Streitbeilegung

In der Europäischen Union sollen mehr Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich beigelegt werden - per alternativer Streitbeilegung. Der Bundestag hat nun das Gesetz beschlossen. Was das für Betriebe bedeutet.

Alternative Streitbeilegung: Künftig sollen mehr Streitigkeiten zwischen Betrieben und Verbrauchern außergerichtlich beigelegt werden. - © Foto: Paul Hill/fotolia

Was ist die alternative Streit schlichtung?

Mit der alternativen Streitbeilegung sollen außergerichtliche Schlichtungsstellen über zivilrechtliche Streitigkeiten zwi schen Verbrauchern und Unternehmen ent scheiden. Ziel ist es unter anderem, die deut schen Gerichte zu entlasten. Die Bundesregierung hat dazu im Dezember 2015 ein Gesetz be schlossen, mit dem die Richtlinie über alternative Streitbeilegung der EU umgesetzt werden soll.

Was sieht der Gesetzentwurf zur alternativen Streitbeilegung vor?

Träger der Schlichtungsstellen sollen Verbände sein, die Verbraucher- oder Unternehmerinteressen wahrnehmen. Nur dort, wo Verbände kein flächendeckendes Netz gewährleisten können, sollen die Bundesländer sogenannte Universal schlichtungsstellen einrichten. Ein unabhängiger Streitmittler soll bei den Schlichtungsstellen zwi schen den Parteien vermitteln.

Für Verbraucher ist Streit schlichtung kostenfrei

Alle Verbraucher können eine Schlichtung beantragen – auch Bürger anderer Staaten innerhalb der Europäi schen Union können die Schiedsstellen anrufen. Ausnahmen gelten, falls der Streitwert einen bestimmten Betrag unter- bzw. über schreitet. Bei Universal schlichtungsstellen sind das weniger als zehn und mehr als 5.000 Euro. Private Schlichtungsstellen können selbst ent scheiden, aber welchen Streitwerten sie eine Schlichtungsanfrage annehmen.

Für Verbraucher soll das Verfahren laut Gesetzentwurf kostenfrei sein – es sei denn sie nutzen das es missbräuchlich. Nicht so für Betriebe: Von ihnen kann die Verbraucher schlichtungsstelle "ein angemessenes Entgelt einfordern", wie es im Regierungsentwurf heißt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Gebühren für Unternehmen sollen sich bei Universal schlichtungsstellen auf 100 bis 380 Euro pro Verfahren belaufen. Auch die von Verbänden betriebenen Schlichtungsstellen sollen laut Gesetzentwurf hauptsächlich durch die von Betrieben erhobenen Entgelte finanziert werden. Genaueres legt das Gesetz für die privaten Schlichtungsstellen nicht fest. Laut eines Sprecher des Bundesjustizministeriums soll bei ihnen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens überprüft werden, ob die Preise angemessen sind. Die Unternehmen sind allerdings nicht verpflichtet an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Beantragt ein Kunde ein solches Schlichtungsverfahren, bleiben Unternehmen laut Gesetz drei Wochen Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Schlichtungsvor schlag soll an geltendem Recht orienteiert sein. Die Ent scheidung soll innerhalb von 90 Tagen nach Akteneingang fallen.

Wie steht das Handwerk zur alternativen Streit schlichtung?

Grundsätzlich begrüßt der Zentralverband des Deut schen Handwerks (ZDH) den Ansatz, Streitigkeiten zwi schen Betrieben und Verbrauchern vermehrt in die Schlichtungsstellen zu verlagern. "Mit der Umsetzung der europäi schen ADR-Richtlinie schafft der Bundestag effiziente Strukturen zur Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deut schland", sagte Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär. Wie vom Handwerk vorge schlagen, werde das online-orientierte ADR-Verfahren künftig beim Bundesamt der Justiz als bundesweiter Stelle durchgeführt. Das sei bürokratiearm, kostensparend und vermeidet den Aufbau von Parallelstrukturen.

Jedoch kritisiert der ZDH die Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen. Werden Betriebe überproportional belastet, besteht für sie kein Anreiz, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen, warnt der Verband. "Handwerker werden nun weiterhin prüfen müssen, ob sie ADR-Verfahren alternativ zum klassi schen Prozess wählen", warnt Schwannecke.

In einigen Branchen wie der Luftfahrt oder im Bankensektor gibt es bereits solche Schlichtungsstellen. Auch im Handwerk, beispielsweise im Kfz-Handwerk gibt es bereits die Möglichkeit zur alternativen Streitbeilegung. sch