Steuer aktuell Sammelbeförderung von Arbeitnehmern: Was bedeutet das steuerlich?

Häufig werden Mitarbeiter auf dem Weg zur Baustelle an bestimmten Treffpunkten abgeholt und mit dem Auto mitgenommen. Der Vorteil für diese Beförderung war bisher immer steuerfrei. Doch dieser Hinweis ist den Lohnsteuerrichtlinien 2015 verschwunden. Wie also nun damit umgehen?

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Sammelt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter an bestimmten Treffpunkten ein, um sie anschließend zu den sich ständig wechselnden Einsatzstellen zu befördern, liegt aus steuerlicher Sicht eine so genannte Sammelbeförderung vor. Der Vorteil für diese Beförderung war immer steuerfrei nach Richtlinie 3.32 Nr. 2 Lohnsteuerrichtlinie. Doch dieser Hinweis ist den Lohnsteuerrichtlinien 2015 verschwunden. Heißt das, dass Sammelbeförderungen seit 2015 steuerpflichtiger Arbeitslohn sind?

Die Antwort gleich vorweg: Nein, es ändert sich an der Steuerfreiheit der Sammelbeförderung ab 2015 nichts. Die Streichung dieses Hinweises war lediglich eine notwendige redaktionelle Änderung, weil die Steuerfreiheit der Sammelbeförderung von Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte nun von § 3 Nr. 16 EStG erfasst wird und nicht mehr von § 3 Nr. 32 EStG. Das bestätigte nun auch das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben (BMF, Schreiben v. 19.5.2015, Az. IV C 5 – S 2353/15/10002).

Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer

Werden Arbeitnehmer von einem Treffpunkt aus im Rahmen einer Sammelbeförderung an ihre sich ständig wechselnden Arbeitsstellen gefahren, dürfen sie in ihrer Einkommensteuererklärung folgende Werbungskosten geltend machen :
  • Fahrtkosten zum festen Treffpunkt: Der Werbungskostenabzug beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer (= einfache Strecke) zwischen Wohnung und dem Treffpunkt.
  • Sammelbeförderung: Für die Fahrten zum Einsatzort im Rahmen der Sammelbeförderung ist kein Werbungskostenabzug möglich, weil dem Arbeitnehmer keine Kosten anlässlich dieser Auswärtstätigkeit entstanden sind.

Beispiel: Franka Maier wird von ihrem Arbeitgeber an 220 Tagen im Jahr von einem festen Treffpunkt abgeholt und an die verschiedenen Einsatzstellen gefahren. Die Entfernung zwischen Wohnung und Treffpunkt beträgt 15 Kilometer.
Fahrten zwischen Wohnung und Treffpunkt (Entfernungspauschale; 220 Tage x 15 km x 0,30 Euro/km) 990 Euro
Fahrten im Rahmen der Sammelbeförderung 0 Euro
Werbungskosten für Fahrtkosten für Arbeitnehmerin Franka Maier 990 Euro
Zu versteuernder Arbeitslohn wegen Sammelbeförderung 0 Euro


Zusätzlich zu den Fahrtkosten darf Frau Maier auch noch Verpflegungsmehraufwendungen von 12 Euro pro Tag bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden pro Tag geltend machen, wenn sie an ständig wechselnden Einsatzort arbeitet. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .