Besucht ein Arbeitnehmer die IHM in München auf eigene Faust, also auf eigene Kosten, kann er das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten seines Messebesuchs beteiligen. Da das Finanzamt bei Messebesuchen allerdings bei diesem Thema meist sehr streng ist, müssen Arbeitnehmer sich gut überlegen, welche Nachweise Sie in der Einkommensteuererklärung präsentieren.
Damit das Finanzamt überhaupt einen steuersparenden Werbungskostenabzug für einen Messebesuch erlaubt, muss der Arbeitnehmer plausibel nachweisen können, dass der Messebesuch ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgte. Gute Chancen, das Finanzamt von den beruflichen Gründen für den Messebesuch überzeugen zu können, bestehen bei Vorlage folgender Unterlagen:
- Führen Sie eine Art Tagebuch, wie Sie den Tag auf der Messe verbracht haben (Treffen mit potentiellen neuen Arbeitgebern, Teilnahme an Workshops, Diskussionen oder Seminaren).
- Vorlage von Visitenkarten von Personen, mit denen Sie sich zum beruflich orientierten Erfahrungsaustausch getroffen haben.
- Bestätigung des Arbeitgebers, dass er Ihnen wegen des Messebesuchs einen Tag bezahlten Sonderurlaub gewährt hat.
- Halten Sie schriftlich fest, dass Sie nach handwerklichen Neuigkeiten Ausschau gehalten oder sich Ideen für eine effektivere Arbeitsweise auf der Messe geholt haben.
Diese Werbungskosten winken bei beruflichem Messebesuch
Können Sie das Finanzamt von den ausschließlich beruflichen Gründen für den Messebesuch überzeugen, winkt für folgende Ausgaben ein steuersparender Werbungskostenabzug :
| Tatsächliche Fahrtkosten bzw. pauschal 0,30 Euro je Kilometer bei Benutzung des Privat-Pkws | ………. Euro | |
| + | Eintrittspreis | ………. Euro |
| + | Sonstige Kosten (z.B. berufliche Telefonate während des Messebesuchs) | ………. Euro |
| + | Verpflegungspauschale von 12 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von zu Hause und vom Handwerksbetrieb. | ………. Euro |
| + | Übernachtungskosten, wenn die Messe an mehreren Tagen besucht wird. | ………. Euro |
| = | Gesamter Werbungskostenabzug für den Messebesuch | ………. Euro |
Tipp: Je höher der beantragte Werbungskostenabzug für den beruflichen Messebesuch ausfällt, desto höher sind die Anforderungen an Sie, das Finanzamt von den beruflichen Beweggründen für den Messebesuch zu überzeugen. Als Arbeitnehmer haben Sie es selbst in der Hand, alle notwendigen Beweise zu sammeln. dhz
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