Keine Pflicht zur Anzeige Wenn Mitarbeiter den Betrieb beklauen

Theoretisch kann jeder kleine Diebstahl zur fristlosen Kündigung führen. Oft wägen Arbeitgeber bei Bagatellfällen allerdings ab, wenn Mitarbeiter lange Finger bekommen. Geklaut wird nach Expertensicht in fast jeder Firma. Ein Mechatroniker aus Baden-Württemberg war dabei besonders dreist – ein Ausnahmefall?

Mitarbeiter-Diebstähle kosten Milliarden. Doch nicht in jeder Branche sind sie verbreitet. - © Fotosenmeer.nl/Fotolia.com

Einige Handwerksbranchen haben es beim Thema Diebstahl einfach – denn wer klaut schon ein ganzes Möbelstück, eine frisch verputzte Wand oder das Auto eines Kunden. Das wäre wohl zu auffällig. Diebstahl ist eher ein Thema in Firmen, in denen Einzelteile verkauft und verarbeitet werden.

Geklaut wird nach Einschätzung des Wirtschaftsprüfers Deloitte in fast jeder Firma: "Betrug, Unterschlagung und Untreue in nicht unerheblichem Umfang kommen bei etwa 50 bis 70 Prozent der Unternehmen vor", erklärt Deloitte-Mitarbeiter Frank Marzluf, der für die Aufklärung solcher Fälle in Unternehmen zuständig ist. Die Dunkelziffer insbesondere bei Diebstahl sei enorm hoch, glaubt der Experte.

Diebesgut oft im Internet verkauft

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG schätzt, dass deutschen Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in den vergangenen zwei Jahren rund sieben Milliarden Euro Schaden durch Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte entstanden sind. Denn gerade dort, wo viele Menschen zusammenarbeiten, sind Kontrollen schwieriger .

So geschehen ist das auch im Daimler-Werk in Rastatt. Gut zwei Jahre lang soll dort ein Leiharbeiter regelmäßig Navigationsgeräte abgezweigt haben, die eigentlich für den Einbau in die Autos vorgesehen waren. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Baden-Baden verhandelt. Laut Staatsanwaltschaft schaffte der 29-jährige Mechatroniker so mehr als 2.500 Navigationsgeräte im Wert von rund 1,5 Millionen Euro aus dem Werk und verkaufte sie im Internet.

Doch das Verfahren ist aus Sicht der Experten einzigartig. Diebstähle in Millionenhöhe kämen eher selten vor, sagt Frank Marzluf. Außerdem sei der Mann Leiharbeiter. "Der typische Täter arbeitet seit mehreren Jahren im Unternehmen. Er genießt ein gewisses Vertrauen, hat Netzwerke aufgebaut und kennt die Schwächen in Unternehmensabläufen", erklärt Marzluf.

Eher typisch ist nach Ansicht der Experten, dass der Mechatroniker sein Diebesgut über das Internet weiterverkauft hat. Alles, was von privat zu privat weiterverkauft werden kann, sei attraktiv – vor allem Elektronikartikel, aber auch Bekleidung .

Was rechtlich bei Diebstahl gilt

Am besten könnten sich Firmen mit Hilfe einer genauen Protokollierung oder durch Kontrollmechanismen schützen. Taschenkontrollen sind dagegen kein gutes Zeichen an die Mitarbeiter. In den USA sorgten solche Praktiken schon für Unmut: Leiharbeiter des Online-Händlers Amazon zogen vor Gericht, weil sie die Wartezeit als Überstunden vergütet haben wollten.

Grundsätzlich kann in Deutschland theoretisch jeder noch so kleine Diebstahl und jede Unterschlagung zur fristlosen Kündigung führen. "Ein Diebstahl im Wert von 5 Euro kann genügen, wenn der Mitarbeiter noch kein Jahr im Unternehmen ist", sagt Verena Braeckeler-Kogel, Arbeitsrechtlerin bei der Kanzlei Simmons & Simmons.

In der Praxis werde aber meist sehr genau abgewogen. So kann es in einem anderen Fall bei einer Unterschlagung von 500 Euro nur eine Abmahnung geben, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre im Betrieb unauffällig war und schon Mitte 50 ist. Vor allem bei Bagatellfällen passiere nichts, um nicht unnötig Staub aufzuwirbeln. Denn eine Pflicht zur Anzeige gibt es für Arbeitgeber nicht. dpa