Wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet Ende ohne Schrecken: der Aufhebungsvertrag

Wer einen Ausbildungsvertrag schließt, bindet sich für drei Jahre. Manchmal kommt es aber vorher zur einvernehmlichen Trennung. Was mit einem Vertrag begann, endet dann auch mit einem Vertrag: dem Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Ausbildungsverhältnis. - © Foto: klickerminth/Fotolia

Der Aufhebungsvertrag beendet das Ausbildungsverhältnis. Wird ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet, geschieht das im Einvernehmen zwischen Ausbildungsgbetrieb und Auszubildendem. Im Gegensatz zur Kündigung kann ein solcher Vertrag auch jederzeit während des Ausbildungsverhältnisses geschlossen werden und bedarf keines Grundes. Der Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird im Vertrag festgelegt, Fristen spielen dabei ebensowenig eine Rolle wie Kündigungsschutz.

Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform. Ist der Auszubildende minderjährig, müssen sowohl er als auch seine Eltern als gesetzliche Vertreter unterschreiben. Wenn das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegt, muss nur dieser Elternteil mitunterschreiben.

Wichtig für Arbeitgeber: Die Handwerkskammer Region Stuttgart rät Arbeitgebern, Auszubildende vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass der Aufhebungsvertrag das Ausbildungsverhältnis beendet. Geht die Initiative vom Arbeitgeber aus, müsse er den Auszubildenden außerdem darauf hinweisen, dass er nicht verpflichtet ist, dem Ausbildungsvertrag zuzustimmen. Diese Aufklärung sollte sich der Arbeitgeber auch schriftlich bestätigen lassen.

Aufklärung des Auszubildenden

Findet der Vertragsabschluss zu einem Zeitpunkt statt, zu dem besonderer Kündigungsschutz gilt, kann ein Aufhebungsvertrag trotzdem einvernehmlich geschlossen werden. In diesem Fall muss der Auszubildende aber ebenfalls darüber aufgeklärt werden, dass er nicht hätte gekündigt werden können.

Muster oder Formulierungshilfen von Aufhebungsverträgen können Sie bei vielen Handwerkskammern im Bereich Rechtsberatung herunterladen - wie beispielsweise bei der Handwerkskammer Region Stuttgart .

Ist das Arbeitsverhältnis dann durch den Aufhebungsvertrag aufgehoben, hat der Auszubildende Anspruch auf die sofortige Herausgabe seiner Arbeitspapiere. Dazu gehören unter anderem ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Arbeitsbescheinigung, der Sozialversicherungsnachweis, die Urlaubsbescheinigung und ein Arbeitszeugnis. dan