Steuer aktuell Diese Musterprozesse sollten Sie kennen

Die Kläger geben sich an den Steuergerichten wie eh und je die Klinke in die Hand. Hier die interessantesten Musterprozesse beim Bundesfinanzhof, die Sie für Ihren Handwerksbetrieb und Ihren privaten Bereich kennen sollten.

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    Steuer-Musterprozesse mit möglichen Folgen: Ein Einspruch kann sich lohnen.
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    Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Gebühren für den Kindergartenplatz eines Kindes des Mitarbeiters oder übernimmt er die Kosten komplett, kann diese übernommene Zahlung nach § 3 Nr. 33 EStG komplett steuerfrei sein

Arbeitsecke: Sind auch Aufwendungen für eine Arbeitsecke anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar?

Bislang fordert das Finanzamt einen Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird (BFH, Az. VIII R 18/14). Wer kein Arbeitszimmer nutzt, sondern nur einen Schreibtisch im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer, sollte dennoch anteilige Werbungskosten geltend machen. Dazu müssen Sie sämtliche Raumkosten und prozentual die Kosten für die betrieblich genutzte Fläche ermitteln.

Außergewöhnliche Belastung: Ist es verfassungskonform, dass das Finanzamt bei selbst getragenen Kosten zur Heilung einer Krankheit erst eine zumutbare Eigenbelastung abzieht und nur den Rest steuermindernd berücksichtigt (BFH, Az. X R 43/14)?

Haben Sie eigene Kosten von 3.000 Euro und das Finanzamt ermittelt wegen hoher Gewinne eine zumutbare Eigenbelastung von 3.200 Euro, ist kein Cent Ihrer Aufwendungen abziehbar.

Abgeltungsteuer: Stellt der Wegfall des Werbungskostenabzugs seit Einführung der Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen einen Verstoß gegen das Beststeuerungsprinzip nach der Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers darf (BFH, Az. VIII R 18/14)?

Beantragen Sie Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren Kapitalerträgen in der Anlage KAP zur Steuererklärung und legen Sie gegen die Ablehnung Einspruch ein.

Tipp: Bei Musterprozessen zu zweifelhaften Besteuerungsmethoden sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Legen Sie gegen steuerlich nachteilige Steuerbescheide Einspruch ein.
  • Weisen Sie auf den Musterprozess beim Bundesfinanzhof hin und beantragen Sie ein Ruhen des Einspruchsverfahrens, bis die Münchner BFH-Richter ihr Urteil fällen.
Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .