Wer Steuerunterlagen per Fax ans Finanzamt schicken möchte, muss genau aufpassen, um welche Art von Unterlagen es sich handelt. Nicht in jedem Fall ist das rechtlich sicher. Das Finanzamt kann wiederum Steuerbescheide per Fax schicken, wenn der Steuerzahler eine Faxnummer angibt. Für den Widerspruch gelten die gleichen Fristen wie beim Postversand.
Meist geben Steuerzahler ihre Unterlagen über den elektronischen Weg und damit übers Internet beim Finanzamt ab. Unternehmer sind oftmals sogar dazu verpflichtet. In manchen Fällen wird jedoch auch die Möglichkeit des Telefaxes genutzt. Doch Vorsicht, ob das für die komplette Steuererklärung grundsätzlich rechtlich in Ordnung ist, muss erst noch abschließend entschieden werden.
Generell dürfen Steuererklärungen, bei denen keine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, per Fax an das Finanzamt gesendet werden. Das gilt zum Beispiel für die Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Lohnsteuer-Anmeldung. Was die Einkommensteuererklärung betrifft, so ist dazu noch ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 82/13).
Finanzamt darf Bescheid per Fax senden
Anders sieht es aus, wenn das Finanzamt selbst der Absender ist und den Steuerbescheid nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen versendet. So ist es grundsätzlich möglich, dass der Steuerbescheid per Fax kommt, wenn der Steuerzahler dem Finanzamt eine Faxnummer mitgeteilt hat. Eine elektronische Signatur, wie sie bei elektronischen Verwaltungsakten notwendig wäre, ist bei einem Fax nicht erforderlich.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor, der darüber urteilen musste, welche Fristen beim Einspruch gegen den Steuerbescheid gelten, wenn dieser per Fax kommt. Er entschied, dass ein Bescheid per Telefax am dritten Tag nach Absendung als bekanntgegeben gilt und damit die Vier-Wochen-Frist für den möglichen Widerspruch beginnt. Ebenso wie ein Brief erfüllt die Übersendung per Fax den Zweck, über die Person und den Inhalt der Erklärung zu unterrichten. Somit gelten für beide Wege die gleichen Fristen.
Wer dem Finanzamt seine Faxnummer mitgeteilt hat, sollte also auf eingehende Mitteilungen achten. Es könnten wichtige Nachrichten vom Finanzamt dabei sein. dpa/dhz
