Lassen Sie auf dem Dach Ihres Eigenheims eine Photovoltaikanlage installieren und speisen den Strom ins Netz ein, sind Sie in den Augen des Finanzamts ein gewerblicher Unternehmer. Wie der selbst verbrauchte Strom in der Gewinnermittlung und bei der Umsatzsteuer erfasst werden muss.

Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Eigenheims führt beim Ausfüllen der Steuererklärung zu echten Problemen. Steuerzahler verzweifeln regelmäßig daran, wie der selbst verbrauchte Strom in der Gewinnermittlung und bei der Umsatzsteuer erfasst werden muss. Ein Merkblatt klärt auf.
Im nebenstehenden Download bekommen Sie Antworten und die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Photovoltaik und Direktverbrauch des Stroms" zu folgenden Zweifelsfragen:
- Kann ich trotz des Direktverbrauchs vor der Installation der Fotovoltaikanlage den Investitionsabzugsbetrag geltend machen?
- Muss ich für den selbst verbrauchten Strom eine Gewinn erhöhende Betriebseinnahme erfassen?
- Wird Umsatzsteuer für den Direktverbrauch fällig?
Die Inbetriebnahme entscheidet
Grundsätzlich gilt: Bei Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden, zahlt der Netzbetreiber den gesamt erzeugten Strom und stellt für den privaten Stromverbrauch eine Extrarechnung. Diese Rechnung für den privat verbrauchten Strom kann als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für den privat verbrauchten Strom ist jedoch auch eine Entnahme als Betriebseinnahme zu erfassen und zwar mit 20 Cent je selbst verbrauchter KWh Strom. Umsatzsteuer auf die Entnahme muss nicht abgeführt werden.
Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2012 gilt allerdings etwas anderes, da danach Neuerungen in Kraft getreten sind: Bei Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ab 1. April 2012 zahlt der Netzbetreiber den für den Privathaushalt selbst verbrauchten Strom nicht mehr. Als Betriebseinnahme ist wiederum die Entnahme mit 20 Cent je kWh zu erfassen. Zusätzlich muss nun Umsatzsteuer auf die Entnahme gezahlt werden.
Der kostenlose Download erklärt Ihnen anhand von Musterrechnungen und Beispielen, was Sie beispielsweise bei Gutschriften, der Gewinnermittlung und bei der Umsatzsteuer für selbst verbrauchten Strom beachten müssen. dhz