Die Deutsche Bahn ist derzeit im Stress, weil zu viele Mitarbeiter gleichzeitig krank oder im Urlaub sind. Zurückholen kann ein Arbeitgeber – egal welcher Branche – seine Mitarbeiter aus dem Urlaub allerdings nicht. Das Urlaubsrecht sieht hierfür klare Regeln vor. Ein Merkblatt zeigt, was rechtlich rund ums Thema Urlaub gilt – von Betriebsferien, über Sonderurlaub bis Urlaubsbescheinigungen.

Auch in einer Notsituation, wie aktuell bei der Deutschen Bahn in Mainz, müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub rein rechtlich gesehen nicht unterbrechen. Das gilt nicht nur für Urlaub, der bereits angetreten ist. Hat der Chef den Urlaub etwa für den nächsten Monat bereits genehmigt, darf er das nicht mehr rückgängig machen.
In der Praxis sieht das natürlich oft anders aus und Mitarbeiter springen freiwillig für andere Kollegen ein. Der Arbeitnehmer sollte mit seinem Chef dann aushandeln: Wann bekomme ich die Urlaubstage stattdessen? Übernimmt der Chef auch die Stornierungskosten für gebuchte Reisen? Bekomme ich andere Extras für meine entgangenen Ferien?
Urlaubsrecht: klar geregelt
Für einige Angestellte der Deutschen Bahn ist das Thema jetzt aktuell geworden: Der Konzern will Mitarbeiter fragen, ob sie freiwillig aus dem Urlaub zurückkommen. Weil Fahrdienstleiter des Stellwerks krank oder im Urlaub sind, gibt es seit mehr als einer Woche Zugausfälle und Umleitungen am Mainzer Hauptbahnhof.
Das Urlaubsrecht legt eindeutig fest, wie viele Tage Arbeitnehmern grundsätzlich zustehen, was in Notsituationen – etwa der Krankheitsfall im Urlaub – gilt. Denn ein Arbeitsjahr ist auch immer ein Urlaubsjahr. Damit Ihnen rechtlich keiner so schnell etwas vormacht, finden Sie im Beitrag zum Thema Urlaubsrecht die wichtigsten Antworten auf entscheidende Fragen rund um das Thema Urlaubsrecht. dhz
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