Minijobber rätseln derzeit, ob ihnen die Rentenversicherungspflicht überhaupt Vorteile bringt oder ob sie die Versicherungspflicht doch besser abwählen sollen. Hier einige Infos, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können. Wer einen Riester-Vertrag abschließen möchte, sollte die Rentenversicherungspflicht auf jeden Fall beibehalten.
Minijobber, die ihr Dienstverhältnis erstmals ab 1. Januar 2013 aufgenommen haben oder Minijobber, die bislang 400 Euro um Monat bekommen haben und ab 1. Januar 2013 nun 450 Euro monatlich verdienen, sind rentenversicherungspflichtig. Sie müssen 3,9 Prozent Ihres Minijobgehalts in die Rentenversicherung einbezahlen. Das sind bei 450 Euro Minijobgehalt monatliche Beiträge in Höhe von 17,55 Euro.
Praxis-Tipp: In zahlreichen Meldungen wird nun berichtet, dass diese Rentenversicherungspflicht im Rentenfall gerade mal einen Euro mehr Rente pro Monat ausmacht. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Minijobber gegen die Rentenversicherungspflicht und wählen diese ab. Doch der eine Euro mehr Rente ist nur die halbe Wahrheit. Die Rentenversicherungspflicht bringt noch weitere Vorteile.
Vorteile der Rentenversicherungspflicht für Minijobber
Der monatliche Eigenbeitrag zur Rentenversicherung von 17,55 Euro bei einem Monatsgehalt von 450 Euro bringt neben dem einen Euro mehr Rente im Monat unter anderem folgende Vorteile:
- Durch die Rentenversicherungspflicht erwirbt der Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
- Die Mindestversicherungszeiten werden als erhöht.
- Dadurch wird ein früherer Rentenbeginn ermöglicht.
- Es bestehen Ansprüche auf Rehabilitation.
- Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung wird aufrechterhalten.
Tipp: Besonders interessant dürfte sein, dass ein in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Minijobber einen Anspruch auf Riester-Zulagen hat. Schließt er also einen Riester-Vertrag ab, zahlt jährlich 60 Euro Mindestbeiträge, winkt eine staatliche Zulage von 154 Euro und 185 Euro je Kind (bei Geburt ab 2008: 300 Euro). dhz
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