Stromsteuer Gericht weist Klage gegen EEG-Umlage ab

Das Landgericht Stuttgart hat die Klage einer Spinnweberei aus dem schwäbischen Uhingen gegen die Ökostromumlage abgewiesen. Die Richter halten die Umlage für verfassungskonform. Zusätzlich hat eine sächsische Textilfirma im Januar Musterklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingereicht. Den Gerichten droht viel Arbeit, denn die Betriebe wollen, wenn nötig, durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Einige Betriebe klagen gegen die EEG-Umlage, weil sie sie für nicht verfassungskonform halten. - © Eisenhans/Fotolia

Weil die Spinnweberei aus Uhingen in der Ökostromumlage eine unzulässige Sonderabgabe sieht, hatte sie ihren Energieversorger EnBW auf Rückzahlung der Umlage beim Landgericht Stuttgart verklagt. Wie das Gericht bei der Urteilsbegründung bekanntgab, "habe sich die Klägerin in dem Stromlieferungsvertrag der Parteien zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet". Zudem sieht das Gericht in der Stromsteuer keine verfassungswidrige Abgabe. Bloße Zweifel an der Konformität dieser Umlage reichen nicht aus, wie das Gericht weiter erklärte. Die EEG-Umlage dient dazu, die Kosten für den Ausbau von erneuerbaren Energien auf alle Verbraucher zu verteilen.

Der Geschäftsführer der Spinnweberei, Dieter Dörrmann, kündigte an, gegen den richterlichen Entscheid Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart einzulegen.

Musterklage gegen EEG-Umlage

Einen ähnlichen Fall gibt es im sächsischen Chemnitz, wo sich das Landgericht mit einer Musterklage gegen die Ökostromsteuer befasst. Aufgrund der Abgabe muss die Textilfirma Vowalon bis zu 90.000 Euro mehr im Jahr bezahlen. "Wir beklagen unseren langjährigen zuverlässigen Stromlieferanten EnviaM auf die Rückzahlung des Sonderbeitrags, da wir glauben, dass dieser verfassungswidrig ist", sagt der Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH, Gregor Götz. Götz kündigte an, dass er eine mögliche Abweisung der Klage nicht hinnehmen werde und wenn nötig durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehe. Die Abgabe sei unzumutbar und wettbewerbsschädigend, so das Unternehmen weiter. Die Stromrechnung steige dadurch auf mehr als eine Viertelmillion Euro pro Jahr. 

Verbände tragen Klage mit

Mitgetragen wird die Musterklage vom Gesamtverband Textil und Mode sowie vom ostdeutschen Branchenverband vti. In Nordrhein-Westfalen führen ebenfalls zwei Unternehmen eine Musterklage gegen das Gesetz. Grundlage ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Das Gutachten stellte fest, dass die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderausgabe sei, ähnlich wie der vom Bundesverfassungsgericht 1994 gekippte "Kohlepfennig". dhz/dapd