Steuer Aktuell Neue Freistellungsbescheinigung anfordern

Erbringen Sie Bauleistungen, sollten Sie Ihre Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer überprüfen. Denn viele dieser Bescheinigungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Ist auch Ihre Freistellung betroffen, beantragen Sie schleunigst eine neue und schicken Sie diese umgehend an Ihre Kunden, von denen Sie noch Geld erwarten.

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Leisten Sie für einen Unternehmer Bauleistungen, muss dieser grundsätzlich 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen. Das lässt sich nur vermeiden, wenn Sie ihm eine gültige Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugssteuer aushändigen. Diese Bescheinigung stellt das Finanzamt meist befristet auf ein Jahr aus. Liegt einem Auftraggeber eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung vor, muss der die Bauabzugssteuer zwingend einbehalten, um nicht vom Finanzamt in Haftung genommen zu werden.

Überprüfung eigener und erhaltener Freistellungsbescheinigungen

Für Sie als Handwerker gilt also Folgendes: Sie müssen Ihre eigenen Freistellungsbescheinigung und die Ihnen von anderen Unternehmern vorgelegten Bescheinigung auf Ihre Gültigkeit hin überprüfen. Läuft die Freistellung eines Subunternehmers aus, fordern Sie zeitnah eine gültige Bescheinigung an.

Tipp: Warten Sie nicht zulange. Denn in den Finanzämtern herrscht zur Weihnachtszeit akuter Personalmangel. Nicht selten dauert die Wartezeit auf Ausstellung einer neuen Freistellungsbescheinigung deshalb einen Monat und länger.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .