Steuer aktuell Steuer-Stolperstein: Vermietung an nahe Angehörige

Die im Steuervereinfachungsgesetz 2011 angehobene Höchstgrenze bei Vermietung von Immobilien an nahe Angehörige beflügelt die Phantasie vieler Steuerzahler. Doch aufgepasst: Die Regelungen greifen nicht bei jedem Mietverhältnis.

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Ab 1. Januar 2012 können Sie eine Immobilie renovieren lassen und sie anschließend einem nahen Angehörigen vermieten. Dafür können Sie nur 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen und dürfen dennoch die vollen Werbungskosten gegenrechnen. Die 75-Prozent-Grenze sowie der Grenzkorridor zwischen 56 und 75 Prozent und die damit vorzunehmende Überschussprognose gelten ab 1. Januar 2012 nicht mehr.

Verbilligte Vermietung: Stolpersteine

Doch aufgepasst! Nicht alle Strategien zu Vermeidung zu hoher Steuerzahlungen akzeptiert das Finanzamt. Dazu zwei Fälle, die Sie kennen sollten:
  • Wird dem Verwandten die Immobilie nicht zu Wohnzwecken, sondern für unternehmerische Zwecke vermietet, bedeutet eine verbilligte Vermietung stets den anteiligen Wegfall des Werbungskostenabzugs.
  • Haben Sie bisher 75 Prozent der ortüblichen Miete vereinbart und verlangen ab dem 1.1.2012 nur noch 66 Prozent, wird das Finanzamt das nicht akzeptieren, weil eine solche Regelung zwischen fremden Dritten unüblich wäre.
Tipp: Haben Sie bisher nur eine Miete von 56 Prozen der ortsüblichen Miete bei Vermietung an einen Angehörigen angesetzt, ist die Anhebung der Miete auf mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete zum 1. Januar 2012 ein Muss. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .