Steuer aktuell Geschenk im Wert von mehreren tausend Euro – Steuerlich absetzbar!

Ihr Geschäftspartner liegt Ihnen am Herzen? Dann sollten Sie ihm zu Weihnachten ein Geschenk der Extraklasse machen! Bei Geschenken zeigt sich das Finanzamt eher knauserig. Pro Jahr und Empfänger dürfen Sie netto nicht mehr als 35 Euro ausgeben, andernfalls kippt der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug. Doch es gibt einen Ausweg, wie Sie ihrem Geschäftspartner mehrere tausend Euro schenken können.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Schenken Sie ihm unseren aktuellen Ratgeber "Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe: Vorsteuer – Umsatzsteuer". Sie zahlen unter 20 Euro – der Beschenkte spart sich bei der nächsten Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfung mehrere tausend Euro an Steuernachzahlungen. Einen besseren Eindruck kann ihr Unternehmen nicht hinterlassen!

Bei Geschenken, die nur betrieblich genutzt werden können – so wie bei unserem aktuellen Steuerratgeber -, gilt die 35-Euro-Grenze nicht. Sie können Ihrem Geschäftspartner also den Ratgeber und ein paar gute Flaschen Wein schenken und dürfen beide Ausgabenposten als Betriebsausgaben verbuchen.

Erkennen Sie den Fehler?

Rechnungsnummer 1234/Steuernummer: Wv 2765/0312

Für meine Leistungen erlaube ich mir folgende Abrechnung:
Leistungen 3.000 Euro
19 Prozent Umsatzsteuer 570 Euro
_____________________________________________
Gesamter Rechnungsbetrag 3.570 Euro

Fazit: In diesem Auszug aus einer scheinbar korrekten Rechnung befinden sich zwei dicke Fehler, die zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen (Leistungsbeschreibung/Steuernummer). Im Internetportal unter holzmann-medienshop.de haben wir Ihnen zu unserem Ratgeber eine Leseprobe zur Verfügung gestellt, in der wir Ihnen die beiden Fehler näher erläutern.

Die Leseprobe und den Ratgeber unseres langjährigen Steuerexperten Diplom-Finanzwirt Bernhard Köstler – früher selbst aktiver Handwerker – finden Sie in unserem Medienshop mit der Bestellnummer 1525.01 (ISBN: 978-3-7783-0790-8). dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .