In der 38. Kalenderwoche strömten rund 1.700 Mitarbeiter des Zolls aus, um bei Unternehmen der Baubranche unangekündigt nach dem Rechten zu sehen. Die Feststellungen sind besorgniserregend und dürften auch die Prüfer der Finanzämter auf den Plan rufen.
In einer Pressemitteilung informierte das Bundesfinanzministerium, dass von den 5.728 geprüften Unternehmen mit Schwerpunkt Baustahlverlegung bei jedem 5. Unternehmen Verstöße festgestellt wurden (BMF, PM v. 19.10.2011). Rechtsverstöße ergaben sich insbesondere in folgenden Bereichen:
• Leistungsbetrug
• Scheinselbständigkeit
• Unterschreiten des Mindestlohns
• Meldepflichtsverletzungen nach dem Sozialgesetzbuch
• Nichtabführen der Beiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU)
• Verstoß gegen die (branchenspezifische) Mitführungspflicht des Personalausweises
• Arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße
Tipp: Der Zoll leitete 89 Straf- und 314 Bußgeldverfahren ein. Doch das dürfte längst noch nicht das Ende der Überprüfungen gewesen. Angesichts dieser ernüchternden Zahlen dürften in absehbarer Zeit in zahlreichen Betrieben auch Umsatzsteuer-. Lohnsteuer- und Betriebsprüfungen stattfinden.
dhz
