Obwohl das Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes längst ausgelaufen ist, registrieren Staatsanwaltschaften in fast ganz Deutschland noch immer Verdachtsfälle wegen Betrugs. Der Schaden könnte einer Umfrage zufolge immens sein.

Wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen und anderer Betrügereien gehen deutschlandweit Staatsanwaltschaften und Ermittler in mehr als 10.000 Fällen vor. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Staatsanwaltschaften der Länder hervor, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Demnach meldeten bis auf Thüringen alle Bundesländer Fälle. Der Umfrage zufolge könnte sich der Schaden auf mehrere Millionen Euro belaufen.
Die meisten Fälle registrierten demnach die Behörden in Nordrhein-Westfalen: Mehr als 4.300 Verfahren sind dort anhängig. Allein die Staatsanwaltschaft Köln führt rund 900 Verfahren wegen Betrugs, bei denen es um ein Subventionsvolumen von mehr als neun Millionen Euro geht. Die zweitmeisten Verfahren meldet Berlin, wo in mehr als 2.000 Fällen ermittelt wird. Bislang hat die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt bereits 900 Fälle bearbeitet, bei denen sich die Schäden auf insgesamt mehr als sechs Millionen Euro belaufen.
Bearbeitung der Fälle könnte bis weit ins nächste Jahr dauern
Der Deutsche Richterbund (DRB) geht davon aus, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Fälle die Justiz noch bis weit ins nächste Jahr beschäftigen wird. "Trotz Auslaufens der staatlichen Hilfsprogramme erreichen die Staatsanwaltschaften weiterhin neue Verdachtsfälle erschlichener Corona-Soforthilfen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RND. Hinweise der auszahlenden Banken auf mögliche Straftaten gingen teilweise erst mit langem zeitlichen Nachlauf bei den Strafverfolgern ein. "Es geht dabei in der Regel um Fälle von Subventionsbetrug, die vertiefte einzelfallbezogene Ermittlungen erfordern und sich nicht standardisiert als Massenverfahren erledigen lassen", sagte Rebehn.
In Bayern beschäftigen mehr als 1.000 Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Pandemie die Staatsanwaltschaften. Knapp die Hälfte der Fälle bezieht sich auf missbräuchliche Anträge auf Soforthilfen, die andere Hälfte bezieht sich auf andere Betrugsmaschen wie etwa den Verkauf von nicht vorhandener Schutzmasken und Medikamenten in Fake-Shops.
Hessen und Hamburg meldeten ebenfalls rund 1.000 Verdachtsfälle, in Niedersachsen sind mehr als 800 Fälle eingegangen. Die sächsischen Staatsanwaltschaften ermitteln in rund 500 Fällen wegen Betrugs, Suventionsbetrugs und Geldwäsche, in Sachsen-Anhalt wird in mehr als 600 Fällen dem Verdacht auf erschlichene Zuschüsse aus dem Corona-Hilfsprogramm nachgegangen. In den übrigen Bundesländern liegen die Fallzahlen im unteren dreistelligen Bereich.
Überkompensation könnte Rückzahlungen erfordern
Das Bundeswirtschaftsministerium weist in einem FAQ darauf hin, dass auch zu viel erhaltene Soforthilfe später wieder zurückgezahlt werden muss. "Dies gilt auch, wenn durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen aus verschiedenen Hilfsprogrammen eine Überkompensation eingetreten ist." Zur Berechnung der Überkompensation führe der Bund aktuell Gespräche mit den Ländern. Einzelheiten hierzu würden nach Abschluss der Gespräche publiziert. "Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse ist die für den Fall einer Überkompensation festgelegte Verpflichtung zur Rückzahlung der Soforthilfe ausgesetzt", schreibt die Handwerkskammer für München und Oberbayern .
Insgesamt 1,75 Millionen Empfänger von Soforthilfen
Die Soforthilfe war dazu gedacht, in der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz der Firmen und Selbstständigen zu sichern und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Kleine Unternehmen und Soloselbstständige konnten den einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro von Anfang April bis Ende Mai beantragen. Bis Ende Juli beliefen sich die Corona-Soforthilfen des Bundes auf 13,4 Milliarden Euro. Die Beträge wurden über die Länder an rund 1,75 Millionen Empfänger ausgezahlt. dpa