Energiewende Kabinett beschließt neue Förderung für KWK-Anlagen

Die Bundesregierung will die Stromerzeugung aus Gas betriebenen Anlagen zur Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) stärker fördern. Finanziert werden soll das Ganze über eine höhere Umlage, die vor allem private Verbraucher und der Mittelstand bezahlen.

Bei kleinen KWK-Anlagen soll der selbstverbrauchte Strom weiterhin gefördert werden. - © Fachverband SHK

Mit höheren Zuschüssen will die Bundesregierung den Ausbau von Gas betriebenen KWK-Anlagen vorwärts treiben. "Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung soll dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders kohlendioxidarme Erzeugung durch Gas unterstützt werden", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zum Kabinettsbeschluss des neuen KWK-Gesetzes. Dazu werde das bisherige Fördervolumen auf 1,5 Milliarden Euro verdoppelt. Wer Strom aus solchen Anlagen ins Netz einspeist, soll mit entsprechend höheren Fördersätzen rechnen können.

Bei Kleinanlagen wird selbstverbrauchter Strom gefördert

Einen zusätzlichen Bonus gibt es außerdem für Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen. Neue kohlebefeuerte Anlagen sollen laut Gesetzesentwurf dagegen nicht mehr gefördert werden. Im Bau befindliche Anlagen erhalten aber einen Vertrauensschutz. Darüberhinaus sollen bestehende hocheffiziente gasbefeuerte KWK-Anlagen befristet bis zum Jahr 2019 gefördert werden, damit sie angesichts des niedrigen Strompreisniveaus nicht vom Netz gehen müssen.

Für selbstverbrauchten KWK-Strom soll es künftig grundsätzlich keine Förderung geben. Ausgenommen werden sollen allerdings kleinere Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt und Anlagen in energieintensiven Industrien. Insgesamt will die Bundesregierung so den Kohlendioxid-Ausstoß bis 2020 um vier Millionen Tonnen reduzieren.

KWK-Umlage wird steigen

Finanziert wird die KWK-Förderung wie bisher über eine Umlage, die vor allem private Stromkunden und der Mittelstand bezahlen. Damit diese die Mehrkosten nicht allein zu tragen haben, soll auch die Umlage für große Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde – um 0,005 Cent stärker belastet werden. Außerdem soll die volle Umlage nicht wie bisher bis zu einem Verbrauch von 100.000 Kilowattstunden, sondern bis zu einem Verbrauch von einer Gigawattstunde bezahlt werden.

Gleichwohl wird es für private Verbraucher und Mittelständler teurer werden. Zahlen nicht privilegierte Kunden bisher eine Umlage von 0,25 Cent pro Kilowattstunde könnte diese bei voller Ausnutzung des Fördervolumens auf bis zu 0,53 Cent pro Kilowattstunde steigen. Ein Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden  pro Jahr müsste dann mit Mehrkosten von zehn Euro im Jahr rechnen.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die für die Stromproduktion anfallende Wärme oft für Heizungen von Haushalten in Ballungsräumen genutzt. Auch vom Handwerk wird die energieeffiziente Stromerzeugung durch KWK-Anlagen geschätzt. Nichts hält insbesondere das SHK-Handwerk von einem so genannten Anschlusszwang aller Haushalte an das Fern- oder Nahwärmenetz. bir