Nach der Bundesregierung haben auch die Länder den geplanten Steueranreizen für energetische Gebäudesanierungen zugestimmt. Details der Finanzierung sind allerdings noch offen.

Bund und Länder wollen Hausbesitzer vom kommenden Jahr an mit Steueranreizen zur Gebäudesanierung anspornen. Im Grundsatz steht das fünf Jahre angelegte Gebäudesanierungsprogramm nun fest. "Wir haben uns im Grundsatz auf eine steuerliche Förderung geeinigt", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten in Berlin.
Länder haben zugestimmt
Mit der Zustimmung der Länder steht dem Steuerbonus nun grundsätzlich nichts mehr im Weg. Offen bleibt allerdings, ob zur Finanzierung der sogenannte Handwerkerbonus gekürzt wird. Bislang sehen die Pläne vor, dass Handwerkerrechnungen künftig erst ab 300 Euro aufwärts steuerlich geltend gemacht werden können. Dagegen wehrt sich das Handwerk.
Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages, betonte, als die Pläne bekannt wurden, dass der Handwerkerbonus ist in seiner jetzigen Form nicht verhandelbar sei. Er habe sich als wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bewährt.
Eine Arbeitsgruppe soll in den nächsten Monaten die Details der Finanzierung klären. Das Programm, das von Januar 2015 für fünf Jahre gelten soll, soll Bund und Länder aufwachsend etwa eine Milliarde Euro pro Jahr kosten.
Detailverhandlungen stehen an
Geht bei den Detailverhandlungen bis Februar alles glatt, können Immobilienbesitzer rückwirkend ab Januar zusätzlich zu bestehenden KfW-Förderprogrammen 10 bis 25 Prozent ihrer Sanierungskosten von der Steuerschuld abziehen. Das gilt, wenn sie Wände dämmen, neue Heizkessel oder Fenster einbauen. Der Steuerbonus kann aber nicht auf einmal eingelöst, sondern nur über zehn Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Gebäudesanierung zum Einsparen von Energie und Kohlendioxid gehört zum schwarz-roten Aktionspaket, mit dem die Regierung ihre gefährdeten Klimaschutzziele bis 2020 doch noch erreichen will.