Welche Rechte haben Verbraucher gegenüber ihrem Energieversorger? Und was passiert bei Streitigkeiten? Wichtige Antworten im Überblick.

Seit der Öffnung des Energieversorgungsmarkts stehen Verbrauchern bestimmte EU-Rechte zu. Sie sollen die Angebote auf dem Energiemarkt für Kunden transparenter und vergleichbarer machen und damit zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis beitragen. Jeder EU-Bürger kann sich in einer neuen Broschüre der EU über seine Rechte zum Thema Energie informieren. Die wichtigsten Fakten haben wir hier zusammengetragen.
Anbieter müssen über Einsparungen informieren
Laut EU-Richtlinien hat jeder EU-Bürger das Recht, seine Wohnung an das Stromnetz des örtlichen Betreibers anschließen zu lassen und mit Strom versorgt zu werden. Den Strom- oder Gasversorger kann der Kunde frei auswählen und ihn einfach, schnell und ohne zusätzliche Gebühren wieder wechseln.
Stromanbieter müssen den Verbraucher informieren, wie er erneuerbare Energien nutzen kann und welche Einsparungen möglich sind. Regelmäßige Abrechnungen müssen genaue Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch liefern und dem Kunden ermöglichen, seinen Verbrauch zu steuern. Zudem muss die genaue Zusammensetzung der verwendeten Energiequellen – Wind-, Sonnen-, Kernenergie usw. – mitgeteilt werden.
Streitigkeiten sollen rasch beigelegt werden
Für den Energievertrag gibt es genaue Vorgaben. Er sollte verständlich formuliert sein und dem Verbraucher ermöglichen zu kündigen, wenn sich Veränderungen ergeben. Außerdem kann jeder Kunde innerhalb von sieben Tagen von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Versorgers oder per Telefon geschlossen wurde. Neben den üblichen Angaben, wie Name und Vertragslaufzeit, sollte der Vertrag auch Angaben zum Beschwerdemanagement enthalten.
Im Falle einer Unstimmigkeit, haben EU-Bürger das Recht auf eine rasche Bearbeitung und eine kostengünstige, faire und außergerichtliche Einigung. Bei größeren Streitigkeiten kann ein Energie-Ombudsmann eingesetzt werden.
Kontaktstellen bieten Unterstützung
Wenn eine Immobilie gekauft oder gemietet wird, müssen Mieter über die Energieeffizienz der Immobilie informiert werden. Vor Vertragsunterzeichnung sollte ein Energieausweis, mit Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes, überreicht werden.
Bei Fragen zu Thema Energie können sich EU-Bürger an die nationalen Kontaktstellen wenden. Die deutsche Kontaktstelle hat ihren Sitz in Jülich. Dort werden Informationen bereitgestellt und Unterstützung bei einem Streit mit einem Gas- oder Stromversorger angeboten. jb