Ökostrom EEG-Reform: 100 Änderungsanträge, kaum Mehrheiten

Die Ökostrom-Reform soll am 1. August in Kraft treten. Wirtschaftsminister Gabriel bekam bislang viel Zustimmung für seine Pläne, doch die Länder forderten nun Korrekturen. In der Kritik ist vor allem die Stichtagsregelung für Förderkürzungen.

Die Länder unterstützen die geplante Ökostrom-Reform, pochen aber auf Änderungen – wie beim Ausbau der Windenergie. - © visdia/Fotolia.com

Im Bundesrat kamen am vergangenen Freitag dutzende Änderungsforderungen bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf. Sigmar Gabriel will seine Ökostrom-Reform im Eiltempo durchziehen und ging bislang bereits einige Kompromisse ein, so dass die Kritik abflaute. Auch aus dem Handwerk gab es Zustimmung. Doch nun haken die Bundesländer ein.

Die Länder fordern von der Bundesregierung Nachbesserungen, wollen aber das geplante Inkrafttreten am 1. August 2014 nicht gefährden. Ein Vermittlungsausschuss sei nicht geplant, bekräftigte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nach der Abstimmung im Bundesrat. Dabei legten die Länder knapp 100 Änderungsanträge vor. Viele fanden aber keine Mehrheit.

Stichtagsregelung in der Kritik

Kritik gab es vor allem an einer Stichtagsregelung für Förderkürzungen bei Windrädern. Diese sollen rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 23. Januar genehmigt worden sind. Dadurch geraten viele für dieses geplante Projekte Jahr ins Wanken, wurde kritisiert.

Betroffen seien vor allem Bürgerwindparks. Gefordert wird als neuer Stichtag der 1. Januar 2015. Das würde einen Haushalt pro Jahr nur 30 Cent kosten, meinte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

Er warnte ansonsten vor vielen juristischen Auseinandersetzungen, da Behörden für verzögerte Genehmigungen haftbar gemacht werden können. Gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Windräder für jede produzierte Kilowattstunde Strom die zum Anschlussdatum gültige Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Förderkosten werden über die EEG-Umlage auf die Strompreise umgelegt.

Parallel befasste sich der Bundestag erstmals mit den Milliarden-Rabatten für die Industrie bei der Ökostrom-Umlage. Grüne und Linke kritisierten, dass die Privilegien für die Wirtschaft nicht – wie ursprünglich von der Regierung angekündigt – gekürzt werden.

Firmen, die besonders viel Strom verbrauchen und im harten Wettbewerb mit Konkurrenten außerhalb Europas stehen, sollen weiter um insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro entlastet werden. Begünstigte Firmen zahlen gut ein Cent je Kilowattstunde – ein normaler Privathaushalt aber 6,24 Cent Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Weniger Firmen von Umlage befreit

Die Rabatte machen rund 45 Euro der knapp 220 Euro aus, die ein Musterhaushalt mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr zur Förderung von Solar-, Wind-, Wasser- und Biomasseenergie zahlt. Das neue Rabattsystem ist ein wichtiger Baustein der EEG-Reform von Energieminister Sigmar Gabriel (SPD).

Bislang waren knapp 2.100 Unternehmen weitgehend von den Kosten befreit. Die neuen, etwas schärferen Kriterien werden etwa 1.600 Unternehmen erfüllen, knapp 500 Firmen verlieren also einen Teil ihrer Privilegien. Für sie hat Sigmar Gabriel aber großzügige Härtefall-Ausnahmen vorgesehen.

Die Länderkammer befasste sich mit weiteren zentralen Regierungsvorhaben, ohne dass es abschließende Entscheidungen gab. Dies betraf die geplante Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro ab 2015 oder die Gesundheitsreform. dpa/dhz

Überblick über wichtige Beschlüsse und Länder-Anträge

Mindestlohn: Die Länder billigten einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft. Künftig soll laut Bundesrat keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro steigen.

Zuwanderung: Unmittelbar vor der Europawahl hatte die CSU ihre Initiative gegen die angebliche EU-Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme im Bundesrat vorangetrieben. Bayern brachte einen Antrag in die Länderkammer ein, in dem sie Änderungen im deutschen und europäischen Recht vorschlägt. SPD und Grüne kritisierten den Vorstoß als populistisches Wahlkampfmanöver.

Windkraft: Die Länder sind gegen ein von der Regierung geplantes Gesetz, das einen Abstand von bis zu zwei Kilometern zwischen Windrädern und Wohngebieten ermöglicht. Der Gesetzentwurf soll länderspezifische Regelungen für Mindestabstände ermöglichen. Ein Abstand kann das Zehnfache der Höhe des Windrades betragen - also bis zu zwei Kilometer. Besonders Bayern und Sachsen sind dafür.

Steuertricks: Auf Antrag Baden-Württembergs fordert der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene intensiver im Kampf gegen Steuerschlupflöcher großer Konzerne einzusetzen. Die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften müsse beendet und der doppelte Abzug von Betriebsausgaben unmöglich gemacht werden.

Public Viewing: Fußball-Fans in Deutschland können sich auch während der Weltmeisterschaft in Brasilien auf nächtliches Public Viewing freuen. Der Bundesrat billigte eine Sonderverordnung, mit der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird. Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt.