Eigenstromerzeuger sollen von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Das hat die Koalition in einem Gesetzesentwurf beschlossen. Allerdings gilt die Befreiung von der Umlage nicht für alle Anlagen.

Die Große Koalition will Eigenstromerzeuger bei der EEG-Umlage schonen. "Es muss Vertrauensschutz für Bestandsanlagen gelten. Wer bisher von der EEG-Umlage befreit war, soll sich auch Zukunft darauf verlassen können", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, der Deutschen Handwerkszeitung mit Blick auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gesetz soll am 9. April im Kabinett verabschiedet werden.
Neuanlagen müssen EEG-Umlage zahlen
Auch Anlagen, die modernisiert würden, sollten von Mehrkosten verschont bleiben. Allenfalls Neuanlagen sollen nach früheren Angaben von Heil künftig einen noch nicht genauer definierten Anteil an der EEG-Umlage bezahlen. Noch ist der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien.
Bagatellgrenzen für Kleinanlagen angedacht
Nach den zuvor bekannt gewordenen Eckpunkten soll es für kleinere Alt- und Neuanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens zehn Kilowatt und einem Selbstverbrauch im Jahr von höchstens 10 Megawattstunden eine Befreiung von der EEG-Umlage geben. Sprich: Für das Solardach auf dem Einfamilienhaus ist keine EEG-Umlage fällig. bir