Neue Fördervoraussetzungen Energieberatung: KfW bessert nochmals nach

Nachdem die KfW bereits zum 1. März die Voraussetzungen für Vor-Ort-Beratungen durch Energieberater des Handwerks so geändert hat, dass diese nur noch dann beraten dürfen, wenn sie danach keine handwerklichen Arbeiten übernehmen, gibt es schon wieder Neuerungen. Nun sind die Baubegleiter fürs energetische Sanieren an der Reihe – für 2014 sind noch weitere Verschärfungen geplant.

Seit dem 1. Juni 2013 müssen Handwerker, die eine von der KfW geförderte Baubegleitung anbieten, höhere Qualifikationsanforderungen erfüllen. Sie müssen sich in eine Energieeffizienz-Expertenliste eintragen. - © Foto: Ingo Bartussek/Fotolia

Der KfW geht es nach eigenen Aussagen um die Qualität der Energieberatungen und der anschließenden Sanierungsarbeiten, wenn sie nun die Fördervoraussetzungen verändert. Sie möchte Unabhängigkeit und einheitliche Standards gewährleisten können, wenn sie Fördermittel aus öffentlichen Töpfen vergibt.

Handwerker, die sich als Energieberater weitergebildet haben, sind allerdings verärgert, dass sie sich ständig auf neue Bedingungen einlassen müssen. Mit den Fortbildungen sind schließlich auch Kosten verbunden.

Schon seit 1. Juni Neuerungen

Nachdem der Streit um das KfW-Förderprogramm 430 und die Vor-Ort-Beratungen gerade ausgefochten wird – Gespräche zwischen Handwerk und Förderbank sollen in diesen Tagen noch stattfinden – sind schon weitere Änderungen in der Praxis gültig geworden. Schon seit 1. Juni gelten auch für das Programm 431 mit dem Namen "Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung" neue Fördervoraussetzungen.

Sanierungsvorhaben werden demnach nur noch dann mit Zuschüssen bis zu 4.000 Euro gefördert, wenn sie von Experten durchgeführt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Eine Eintragung setzt bestimmte Fortbildungen und Qualifizierungen voraus. Wer sich eintragen will, muss zudem nach einer Startgebühr von 150 Euro eine jährlichen Beitrag von 100 Euro bezahlen.

Welche Voraussetzungen zukünftig gelten

Handwerker, die bereits eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 EnEV 2009 haben, müssen eine zusätzliche Weiterbildung gemäß den Anforderungen der Energieeffizienz-Expertenliste absolvieren, um sich eintragen zu können. Fachleute, die bereits Energieberater gemäß der Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) sind, können sich in der Regel bis Ende 2013 noch mit dem Nachweis von 16 zusätzlichen Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen.

Danach müssen die fehlenden Inhalte über Fortbildungen nachgewiesen werden, die einen Umfang von rund 80 Stunden haben. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet. Eine Übersicht über die genauen Anforderungen steht unter energie-effizienz-experten.de bereit.

Ausweitung 2014 geplant

Ohne Eintragung in die Expertenliste sind baubegleitende Beratungen also nicht mehr gültig, wenn damit Zuschüsse der KfW beantragt werden sollen. Ab 2014 will die KfW die verpflichtende Registrierung noch ausweiten. Ab dem 1. Februar soll sie einheitlich für die Programme des Themenfelds "Energieeffizient Bauen und Sanieren" gelten. Die Bauherren können dann nur noch Experten hinzuziehen, die in der Liste eingetragen sind. jtw

Die Voraussetzungen der Fortbildungen für das Programm 431 können Sie unter kfw.de im Detail nachlesen.