Verbrauchern bleiben höhere Strompreise erspart - vorerst. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anhebung der Netzengelte zunächst unterbunden. Doch der Bundesgerichtshof wird wohl noch darüber entscheiden müssen.

Elf Strom- und Gasnetzbetreiber hatten gegen die von der Bundesnetzagentur für den Zeitraum von 2009 bis 2013 festgelegte Sätze geklagt. Der derzeitige Satz liegt bei 9,29 Prozent für Neu- und 7,56 Prozent für Altanlagen.
Diese Zinssätze können die Betreiber den Strom- und Gasversorgern für Investitionen ins Netz in Rechnung stellen. Indirekt wirken sich die Zinssätze daher auch auf die Verbraucherpreise aus. Nach Angaben der Bundesnetzagentur machen sie rund ein Fünftel der Endpreise für Haushalte aus.
Gericht: Zinssätze sind angemessen
Die elf Kläger wollten vor dem Gericht einen Zinssatz von mehr als 11 Prozent durchsetzen – rückwirkend bis zum Jahr 2009. Die Gasnetzbetreiber hatten angesichts der für sie höheren Investitionsrisiken für sich einen noch höheren Zinssatz gefordert. Das hätte erneut einen deutlichen Anstieg der Strom- und Gaspreise für Verbraucher bedeutet.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte nun die Berechnungsmethode sowie die festgelegten Zinssätze der Bundesnetzagentur als angemessen und wies damit die Forderungen der Kläger zurück.
Be schwerde vor Bundesgerichtshof wahr scheinlich
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Strom- und Gasnetzbetreiber haben nun einen Monat Zeit, um beim Bundesgerichtshof Be schwerde gegen das Urteil einzulegen. Dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist äußerst wahr scheinlich.
Die Bundesnetzagentur hat derweil für den kommenden Bewertungszeitraum von 2013 bis 2017 für Gas beziehungsweise 2014-2018 für Strom nochmals etwas geringere Zinssätze angesetzt. Dann sollen Netzbetreiber für Neuanlagen nur mehr 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen in Rechnung stellen können. Doch auch hiermit wollen sich die Netzbetreiber nicht abfinden. Zahlreiche Be schwerden sind vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bereits anhängig. sch