Netzbetreiber in der Pflicht Tausende Solaranlagen müssen nachgerüstet werden

Um die Stabilität der Stromnetze zu verbessern, müssen bundesweit rund 300.000 Solaranlagen mit nachgerüstet werden. Betroffen sind aber nur große Anlagen mit einer Leistung über zehn Kilowatt. Die Anlagenbesitzer müssen für die Nachrüstung zwar nichts bezahlen, trotzdem besteht eine gesetzliche Pflicht dazu.

Wechselrichter fehlen: In den kommenden Monaten werden viele Solarstromanlagen nachgrüstet. Die Kosten tragen die Netzbetreiber. - © Foto: Marianne Mayer/Fotolia

Viele Betreiber von Solaranlagen erhalten in diesen Tagen Post von ihrem Netzbetreiber und müssen sich dann an der nun startenden Nachrüstungsaktion beteiligen. Die Umstellung wird nötig, da seit 2005 vorgeschrieben war, dass Photovoltaik-Anlagen sich bei bestimmten Frequenzen automatisch abschalten. Durch den Atomausstieg werden die Anlagen aber für einen größeren Strombedarf benötigt und sollen die schwankende Energieproduktion besser ausgleichen können, indem sie sich über die sogenannten Wechselrichter zeitversetzt abschalten.

Kosten über EEG-Umlage gedeckt

Betroffen sind Solaranlagen über 10 Kilowatt – also nicht die typische Kleinanlage auf dem privaten Hausdach. Ganz moderne Anlagen ab April 2011 haben die Nachrüstung bereits eingebaut. Für die Anlagenbetreiber ist die Umstellung kostenlos. Sie sind jedoch zur Mitarbeit verpflichtet", erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), das Verfahren. Der Verband bietet im Internet auch eine Ausfüllhilfe für die Anlagenbesitzer an.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserversorger (BDEW) rief am Dienstag die Solaranlagenbetreiber zur Teilnahme an der Aktion auf. Bisher hätten in einigen Regionen bis zur Hälfte der Eigentümer noch nicht auf die in den vergangenen Wochen verschickten Fragebögen der Netzbetreiber geantwortet. Ihnen drohe die Einstellung der Einspeisevergütung. Auch wenn die Nachrüstung kostenlos sei, bestehe eine gesetzliche Pflicht. Die Kosten werden über die EEG-Umlage und die Netzentgelte gedeckt. dhz/dpa

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