Im Zuge der Beschlüsse zur Energiewende möchte die Bundesregierung nun auch das Mietsrecht ändern. Vermietern, die in eine energetische Gebäudesanierung investieren, soll mit einer Gesetzesnovelle zugesichert werden, dass für Mieter mindestens drei Monate lang ein Verbot zur Minderung der Miete besteht. Die Justizministerin möchte damit neue Anreize zu Investitionen schaffen.

Zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben im Wohnungsmarkt gehört nach Angaben der Bundesregierung angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands. In Deutschland gibt es fast 40 Millionen Wohnungen, davon knapp 24 Millionen Mietwohnungen. Die meisten davon entsprechen energetisch noch nicht den heute möglichen Einsparstandards.
Da die steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudesanierung noch immer im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern festhängt, versucht die Bundesregierung jetzt über eine Mietrechtsnovelle neue Anreiz zu schaffen, dass mehr Hausbesitzer in eine energetische Gebäudesanierung investieren. Denn nur so kann sie ihre Einsparziele erreichen.
Leistung und Gegenleistung absichern
So soll bei der energetischen Sanierung von Gebäuden künftig eine Mietminderung für den Zeitraum von drei Monaten untersagt werden. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP) sagte im Bundestag bei der Vorstellung der Novelle, dass auch die Mieter von der Reform profitierten würden, weil ihr Energieverbrauch sinke. Geplant sei eine "ausgewogene Anpassung von Leistung und Gegenleistung".
Die Vermieter, die Geld in eine energetische Sanierung stecken, – beispielsweise mit neuen Fenstern, einer neuen Heizung oder der Dämmung des Gebäudes – sollen sie eine Zeit lang abgesichert sein, dass sie die Kosten auch über die Miete teilweise refinanzieren können. In der Rechtsnovelle erinnern die Gesetzgeber deshalb an die beiderseitigen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis, die manchmal zum Problem werden, wenn Mieter nicht regelmäßig zahlen oder eigenmächtig wegen Mängeln die Miete kürzen. Mit dem gesetzlichen Verbot nach der Sanierung bekommen die Vermieter also mehr Rechte.
Der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff kritisierte jedoch bei der Debatte im Bundestag, die Grenzen zwischen energetischer Sanierung und allgemeiner Modernisierung seien fließend. Das geplante Verbot der Mietminderung "eröffnet doch dem Mietstreit Tür und Tor". Die Grünen-Parlamentarierin Daniela Wagner warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie wolle "im Hauruck-Verfahren" Mieterrechte abschaffen.
Gesetzesentwurf geht noch in die Fachausschüsse
Über die Vorlage der Bundesregierung beraten jetzt zunächst die Ausschüsse des Bundestages. Das Gesetz soll es auch möglich machen, sogenannte Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Beim Contracting wird die Energielieferung auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen (Contractor) übertragen.
Auch sollen Gerichtsverfahren gegen sogenannte Mietnomaden erleichtert werden. Sie können künftig im Räumungsverfahren verpflichtet werden, eine Sicherheitsleistung für die laufenden Mieten zu hinterlegen. Hinterlegt der Mieter die Sicherheit nicht, kann der Vermieter ihn im einstweiligen Rechtsschutz viel zügiger vor die Tür setzen. dhz/dapd
Den Gesetzentwurf zur Mietrechtsnovelle können Sie online nachlesen.