Das EU-Parlament hat die EU-Energieeffizienz-Richtlinie verabschiedet. Demnach gibt es keine verpflichtende Sanierungsrate für Wohngebäude, lediglich Regierungsgebäude müssen mit einer Quote von drei Prozent saniert werden. Die Mitgliedsstaaten müssen jedoch eine Strategie vorlegen, wie sie in den nächsten 30 Jahren 80 Prozent Energie im Gebäudebereich einsparen wollen.

"Eine verbindliche Sanierungsrate für Wohngebäude wäre eine unzumutbare Belastung für Mieter und Vermieter gewesen, insofern ist das eine richtige und wichtige Entscheidung des Parlaments", sagte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).
Energetische Sanierungen müssen nach seiner Ansicht für beide Seiten wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen nicht dazu führen, dass einkommensschwache Haushalte verdrängt werden.
Dieser Forderung habe das EU-Parlament Rechnung getragen. Das Ziel der Richtlinie ist es nun, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu steigern.
Sanierungsrate für öffentliche Gebäude
Die EU-Richtlinie sieht keine verbindlichen Sanierungsziele im Gebäudebestand bis 2050 vor. Stattdessen müssen die Mitgliedsstaaten Strategien vorlegen, wie bis zum Jahr 2050 80 Prozent Energie im Gebäudebereich eingespart werden soll. Es ist auch keine verpflichtende Sanierungsrate für Wohngebäude vorgesehen, lediglich Regierungsgebäude müssen mit einer Quote von drei Prozent saniert werden.
Rasch fordert: "Die Entscheidung des Parlaments sollte seitens der Bundesregierung nicht als Freifahrtschein für weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung angesehen werden, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Der Bund darf nicht nur 2050 im Blick haben, sondern auch die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen."
Regierung hat 18 Monate Zeit
„Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Ankurbelung unserer Wirtschaft und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu reduzieren und Energie langfristig erschwinglich zu halten. Energieimporte machten im Jahre 2011 rund 500 Milliarden Euro aus, vier Prozent des BIP der EU. Besonders die Krisenstaaten sind durch hohe Energieimporte in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gelähmt“, sagte der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes auf euractiv.de.
Mit der Abstimmung im EU-Parlament seien ebenfalls monatliche verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen vom Tisch. Dazu Rasch: "In der Praxis hätte sich das nur mit massivem organisatorischen, personellen und finanziellen Einsatz lösen lassen." Die bisher genutzten Heizkosten-Verteiler können weiter genutzt werden und müssen nicht gegen Wärmemengenzähler ersetzt werden.
Die Energieeffizienz-Richtlinie muss noch vom Ministerrat verabschiedet werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. dhz